Zum 01.01.2021 sind in der Länderdatenbank von microtech büro+ manuell Änderungen vorzunehmen, die aufgrund des Brexit notwendig werden. In diesem Artikel beschreiben wir:
- Die Anlage des neuen Ländercodes für Nordirland in der Länderdatenbank von microtech büro+
- Die Modifikation des Eintrags für das Vereinigte Königreich in der Länderdatenbank von microtech büro+
- Besonderheiten in der Finanzbuchhaltung
- Besonderheiten im Bereich Lohn
Info | ||
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Nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreiches gilt ab dem 01.01.2021 das Folgende:
Quelle: Statistisches Bundesamt, Änderungen im Länderverzeichnis für Außenhandelsstatistik (Externer Link). |
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Speichern Sie anschließend Ihre Angaben.
3. Besonderheiten in der Finanzbuchhaltung
Aufgrund des Brexit wird Großbritannien zum Drittland*
Das bedeutet u. a.:
- Es ist keine USt-ID-Nummer mehr notwendig
- Es ist keine Abgabe der Umsätze in ZM-Meldungen mehr notwendig
- Zölle und weitere Abgaben sind zu beachten!
Info | ||
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*Eventuelles Handelsabkommen ist zu beachten!Informationsstand 09.12.2020. |
4. Besonderheiten im Bereich Lohn
A1-Bescheinigung
Entsendet ein deutsches Unternehmen Beschäftigte in das Vereinigte Königreich, ist das Folgende zu beachten (Stand 25.11.2020):
- Arbeitnehmer, die bereits vor 31.12.2020 in GB tätig sind und den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen, gelten die bisherigen Regelungen weiter
- Bei Entsendungen, die bis zum 31.12.2020 beginnen, kann die A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate ausgestellt werden
- Entsendungen, die nach dem 31.12.2020 beginnen, werden nicht vom Austrittsabkommen erfasst und die bisherigen Regelungen gelten nicht, so dass keine A1-Bescheinigung ausgestellt werden kann
Note | ||
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Ob unter Umständen eine Ausstrahlung nach deutschem Recht möglich ist, muss mit der zuständigen Krankenkasse geprüft werden! |