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titleBeachten Sie:

A1-Bescheinigung

Entsendet ein deutsches Unternehmen Beschäftigte in das Vereinigte Königreich, ist das Folgende zu beachten (Stand 25.11.2020)

  • Arbeitnehmer, die bereits vor 31.12.2020 in GB tätig sind und den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen, gelten die bisherigen Regelungen weiter
  • Bei Entsendungen, die bis zum 31.12.2020 beginnen, kann die A1-Bescheinigung für max. 24 Monate ausgestellt werden 
  • Entsendungen, die nach dem 31.12.2020 beginnen, werden nicht vom Austrittsabkommen erfasst und die bisherigen Regelungen gelten nicht, so dass keine A1-Bescheinigung ausgestellt werden kann. Ob unter Umständen eine Ausstrahlung nach deutschem Recht möglich ist, muss mit der zuständigen Krankenkasse geprüft werden!