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Hat der Arbeitnehmer ein oder mehrere weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei anderen Arbeitgebern, so liegt eine Mehrfachbeschäftigung vor. Hier erfolgt die Hinterlegung der Beschäftigungsvorgaben für weitere Beschäftigungsverhältnisse. Über die Schaltfläche NEU (auf der Registerkarte: TABELLENTOOLS "Hauptbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit (Bearbeitung)")
öffnet sich die nachfolgende Erfassungsmaske.
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