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Für das Hinterlegen von Information ist es laut DSGVO (Artikel 6, Nr. 1a) notwendig, eine Einverständniserklärung jeder betroffenen Person einzuholen, um die personenbezogenen Daten verarbeiten zu dürfen.  Für die entsprechende Einstellung steht unter STAMMDATEN – ADRESSEN das Register: "Datenschutz" zur Verfügung.

Die Prüfung der Datenschutz-Bestimmung ist für jeden einzelnen Ansprechpartner vorzunehmen. Die Einstellungen können über das Datenschutz-Register bei Ansprechpartner vorgenommen werden

Einverständniserklärung

Es kann zwischen folgenden Eintragungen gewählt werden:

  • (nicht hinterlegt)
  • liegt vor
  • liegt nicht vor
  • wurde widersprochen

Datum der Einverständniserklärung 

Tragen kann das Datum eingetragen werden, wann die Einverständniserklärung erteilt bzw. widerrufen wurde. 

Herkunft der Daten

In diesem Textfeld kann die Bezugsquelle der Daten erfasst werden. 

Zweck der Nutzung 

Über ein Dropdown-Menü kann hier gewählt werden, aus welchem Grund die Daten erfasst wurden. Unter PARAMETER - ADRESSEN - ZWECK DER DATENNUTZUNG können die Einträge definiert werden, die dann zur Auswahl stehen.

Kunde wurde informiert 

Hier wird festgehalten, ob der Kunde über das Speichern der Daten informiert wurde. Standardmäßig ist der Eintrag: "Nein“ vorbelegt. 

Bemerkung 

Dieses Textfeld steht für Anmerkungen zur freien Verfügung.