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Für das Hinterlegen von Information in Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz ist es laut DSGVO (Artikel 6, Nr. 1a) notwendig, eine Einverständniserklärung jeder betroffenen Person einzuholen, um die personenbezogenen Daten verarbeiten zu dürfen. Für die entsprechende Einstellung steht unter STAMMDATEN – ADRESSEN das Register: "Datenschutz" zur Verfügung.
Einverständniserklärung lt. BDSG
Es kann zwischen folgenden Eintragungen gewählt werden:
- (nicht hinterlegt)
- liegt vor
- liegt nicht vor
- wurde widersprochen
Datum der Einverständniserklärung
Tragen Sie das Datum ein, wann die Einverständniserklärung abgegeben wurde bzw. wann diese widerrufen wurde.
Herkunft der Daten (§ 34 I Nr. 1 BDSG)
Im Textfeld kann die Bezugsquelle der Daten eingetragen werden.
Zweck der Nutzung
Hinterlegen Sie wofür die Daten erfasst wurden. Im Drop-Down-Menü stehen bereits die Eintragungen
- Vertragsverhältnis
- Newsletter
zur Verfügung. Die Liste kann durch den Anwender erweitert werden (Schaltfläche: PARAMETER - ADRESSEN - ZWECK DER DATENNUTZUNG).
Kunde wurde informiert
Hier wird festgehalten, ob der Kunde über das Speichern der Daten informiert wurde. Standardmäßig ist der Eintrag "nein“ ausgewählt.
Bemerkung
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Weiterführende Informationen finden Sie in de