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Nähere Infos bzgl. Vorgehen und Umsetzung zu den einzelnen Sachverhalten finden Sie im BMF-Schreiben (siehe hierzu im externen Link des Bundesfinanzministerium). Bei Fragen zum Thema fragen wenden Sie sich auch an Ihren Steuerberater.
- Werklieferungen und Werkleistungen:
- Grundsätzlich 16% bzw. 5%, wenn im Zeitraum nach 30.06.2020 und vor 01.01.2021 ausgeführt
- Andere Betrachtung, wenn wirtschaftlich teilbar und in Teilleistungen erbracht
- Dauerleistungen
- Änderungen der Bemessungsgrundlagen:
- Entgeltminderungen und -erhöhungen (allgemein), bspw. Skonto, Rabatt, Preisnachlass, Nachberechnung
- Einlösen von Preisnachlass- und Preiserstattungsgutscheinen
- Einzweckgutscheine
- Erstattung von Pfandbeträgen
- Gewährung von Jahresboni, Jahresrückvergütungen und dergleichen
- Besteuerung von Telekommunikationsleistungen
- Besteuerung von Strom-, Gas-, Wasser-, Kälte- und Wärmelieferungen sowie von Abwasserbeseitigung
- Besteuerung von Personenbeförderungen
- Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen
- Personenbeförderungen mit Taxen und im Mietwagenverkehr
- Besteuerung der Umsätze von Handelsvertretern
- Besteuerung der Umsätze von Handelsmaklern
- Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe beim Übergang zu den abgesenkten Umsatzsteuersätzen (siehe auch im externen Link des Bundesfinanzministerium)
- Umtausch von Gegenständen
- Zu hoher Umsatzsteuerauswei in der Unternehmerkette