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Nähere Infos bzgl. Vorgehen und Umsetzung zu den einzelnen Sachverhalten finden Sie im BMF-Schreiben [Link] bzw. erfragen Sie bei Ihrem , welches wir für Sie hier als Link hinterlegt haben. Bei Fragen zum Thema fragen Sie auch Ihren Steuerberater.
- Werklieferungen und Werkleistungen:
- Grds. Grundsätzlich 16% bzw. 5%, wenn im Zeitraum nach 30.06.2020 und vor 01.01.2021 ausgeführt
- Andere Betrachtung, wenn wirtschaftlich teilbar und in Teilleistungen erbracht
- Dauerleistungen
- Änderungen der Bemessungsgrundlagen:
- Entgeltminderungen und -erhöhungen (allgemein), bspw. Skonto, Rabatt, Preisnachlass, Nachberechnung
- Einlösen von Preisnachlass- und Preiserstattungsgutscheinen
- Einzweckgutscheine
- Erstattung von Pfandbeträgen
- Gewährung von Jahresboni, Jahresrückvergütungen und dergleichen
- Besteuerung von Telekommunikationsleistungen
- Besteuerung von Strom-, Gas-, Wasser-, Kälte- und Wärmelieferungen sowie von Abwasserbeseitigung
- Besteuerung von Personenbeförderungen
- Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen
- Personenbeförderungen mit Taxen und im Mietwagenverkehr
- Besteuerung der Umsätze von Handelsvertretern
- Besteuerung der Umsätze von Handelsmaklern
- Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe beim Übergang zu den abgesenkten Umsatzsteuersätzen (siehe auch https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2020-07-02-befristete-anwendung-des-ermaessigten-umsatzsteuersatzes-fuer-restaurations-und-verpflegungsdienstleistungen-zum-1-Juli-2020.pdf;jsessionid=D4A6FB8E7CFA016F9BEBD125969B6B9A.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=1im externen Link des Bundesfinanzministerium)
- Umtausch von Gegenständen
- Zu hoher Umsatzsteuerausweis Umsatzsteuerauswei in der Unternehmerkette