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Es ist von Seite des Anwenders keine Eingabe bezüglich Bezugsmonat und Entgeltausfall vorzuhmenenvorzunehmen.
Allgemeine Grundlagen
Differenz zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt im jeweiligen Bezugsmonat mindestens 50%
- Es ist NICHT erforderlich, dass auch in den ersten 3 Monaten mind. 50% Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorgelegen hat
- Ab dem 4. Monat KUG in Höhe von 70% bzw. 77%
- Ab dem 7. Monat KUG in Höhe von 80% bzw. 87%
- Berücksichtigung der Bezugsmonate ab 03/2020
- 06/2020 ist der früheste Bezugsmonat von 70% KUG
- 09/2020 ist der früheste von 80% KUG
- Die Bezugsmonate sind individuell zu errechnen (entscheidend ist KUG des jeweiligen Arbeitnehmers, nicht des Betriebs)
- Zwischenzeitliche Unterbrechungen sind unschädlich (siehe unteres Beispiel: 05/2020)
- Die Regelung ist befristet bis 31.12.2020
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