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Notwendige Schritte

Schritt 1

Schritt 1 kann nach dem Einspielen der Version 6325 durchgeführt werden.

Note
titleBeachten Sie:

Vor dem Ausführen des Assistenten sollte unbedingt eine Datensicherung (Verzeichnissicherung) durchgeführt werden!

Ebenso empfiehlt es sich, bei Mandanten mit einem Datenbestand von älter als 10 Jahren vorab den Bereinigungsassistenten auszuführen. Dies mindert den zu konvertierenden Datenbestand und erhöht dadurch die Performance. 


Ein Assistent unterstützt Sie bei der Vorbereitung der Mehrwertsteueranpassung in microtech büro+

  • Einspielen der neuen Steuerschlüssel
  • Einspielen der neuen Konten
  • Erstellen der Umsatzsteuerkategorien
  • Aktualisieren der Buchführungshelfer inklusive Gültigkeit
  • Prüfen der Layouts

Schritt 2

Diese Funktion setzt das Express-Update 6333 voraus!

Note
titleBeachten Sie:

Vor Auch vor dem Ausführen des zweiten Schrittes durch den Assistenten sollte unbedingt eine Datensicherung (Verzeichnissicherung) durchgeführt werden!

Die Umsetzung aller Änderungen in der Software erfolgt bislang auf Basis von Gesetzentwürfen und Willenserklärungen.

Bitte entscheiden Sie selbst, ob Sie die Umstellung innerhalb der Software ohne eine gesetzliche Grundlage durchführen möchten. 


Schritt 2: Durchführung der Mehrwertsteueranpassung

Das Gesetz wird voraussichtlich Ende Juni 2020 verabschiedet.

Wir bieten Ihnen mit dem Express-Update 6333 bereits jetzt schon ein darauf zugeschnittene Update an.

  • Zum Stichtag wird automatisch die Mehrwertsteuerumstellung in microtech büro+ durchgeführt (neue Rechnung nach Umstellung verwendet automatisch die neuen Steuerschlüssel, ohne Konvertierung)
  • Über einen Assistenten können für Artikel die neuen Steuerschlüssel eingetragen werden
  • Zum Stichtag können Servicevertrag-Dauerleistungen anteilig berechnet werden




Schritt 3 und weitere Schritte

Dies werden optional ausführbare Schritte sein.

 

Weitere Funktionen zur Anpassung spezieller Sachverhalte im Rahmen der Mehrwertsteueranpassung werden wir ebenfalls zeitnah veröffentlichen. 

  • In diesen Stufen werden wir die Funktionalitäten bereitstellen, die nicht direkt zum Stichtag 01.07.2020 benötigt werden
  • Dies sind beispielsweise Korrekturen von Dauerleistungen wie Serviceverträge und Aktualisierung der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Die Veröffentlichung der hierfür notwendigen Programmaktualisierung planen wir für Juli 2020



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