Spezifikation des Verwendungszweck (Stand: Februar 2014)

Laut Spezifikation darf der Verwendungszweck nur 140 Zeichen lang sein und keine Umlaute enthalten. 

In SEPA-Zahlungen sind gemäß Anlage 3 des DFÜ-Abkommens als zugelassene Zeichen nur die des eingeschränkten SWIFT Latin Character SET vorgesehen. 

• a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z 

• A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z 

• 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 

• ' : ? , - ( + . ) / 

• sowie das Leerzeichen (Space) 

Bei Verwendung von Zeichen außerhalb der o. g. zulässigen Zeichen ist der jeweilige Zahlungsdienstleister berechtigt, die unzulässigen Zeichen, z. B. durch Leerzeichen oder durch bedeutungsähnliche Zeichen aus dem definierten Zeichensatz zu ersetzen oder ggf. auch die gesamte Datei zurückzuweisen.

Prüfung und Aufbau des Verwendungszwecks

Zusätzliches Feld "Verwendungszweck“ 

Das Feld für den Verwendungszweck ist 140 Zeichen lang und es können nur die laut Spezifikation angegebenen Zeichen verwendet werden. 

Prüfung der verwendeten Zeichen 

Wird der Verwendungszweck aufgebaut (z.B. durch den "Assistenten OP“ oder "Assistenten Lohn“, erfolgt eine Prüfung und "Umwandlung“ gemäß der neuen Spezifikationen. 

Es wird geprüft, ob ausschließlich zulässige Zeichen verwendet wurden. Umlaute werden automatisch umgewandelt. Alle weiteren "nicht erlaubten Zeichen“ werden entfernt (gelöscht). 

Prüfung der Anzahl der Zeichen 

Werden mehr als 140 Zeichen verwendet, wird der Verwendungszweck nach 140 Zeichen abgeschnitten. 

Bei manueller Erstellung eines Zahlungsverkehrs-Datensatzes können nicht zulässige Zeichen nicht eingegeben werden. 

Beachten Sie: 

  • Die Hinterlegung der Layouts für Verwendungszweck in den Parametern bleibt mit mehreren Verwendungszweck-Zeilen bestehen. Bei Erstellung des Zahlungsverkehrsdatensatzes werden diese automatisch im (neuen) Verwendungszweck zusammengefasst. Die Verwendungszwecke 1 – 10 werden – getrennt durch ein Leerzeichen - aneinander gereiht.
  • In der Eingabe für Zahlungsverkehrsdatensätze wird nur noch der neue Verwendungszweck angezeigt (bisher Verwendungszweck 1 – 10). Im Hintergrund werden aber die Verwendungszwecke 1 – 10 gehalten. Dies ist aus Kompatibilitätsgründen für Importe und Exporte erforderlich.
  • Vor dem Speichern eines Zahlungsverkehrs-Datensatzes wird geprüft, ob sich der (neue) Verwendungszweck oder die Verwendungszwecke 1- 10 geändert haben.
    • Hat sich der (neue) Verwendungszweck geändert, wird dieser in die Verwendungszwecke 1 – 10 übertragen.
    • Haben sich die Verwendungszwecke 1 – 10 geändert, werden die Verwendungszwecke 1 – 10 komplett in den (neuen) Verwendungszweck geschrieben. Die Prüfung der Zeichen erfolgt wie oben angegeben.
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