Zuständige Stelle für die Annahme des Antrages

Die Zuständigkeit der Annahmestelle für den Antrag steht in Abhängigkeit der Versicherung des Entsendeten.

Krankenkasse

Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung ist bei der Krankenkasse zu beantragen, bei der der/die Arbeitnehmer/in versichert ist. Dies gilt unabhängig davon, ob bei dieser Krankenkasse eine Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung besteht.

Rentenversicherung

Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung ist bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen, sofern der/die Arbeitnehmer/in nicht gesetzlich krankenversichert und nicht aufgrund der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Rentenversicherungspflicht befreit ist.

Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung ist bei der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen zu beantragen, sofern der/die Arbeitnehmer/in nicht gesetzlich krankenversichert und aufgrund der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Rentenversicherungspflicht befreit ist.

Nachrichtentypen / Anträge bei Entsendung

Die Datenübermittlung zwischen dem Arbeitgeber und der zuständigen Stelle erfolgt anhand des XML Schemas "A1“ und enthält folgende Nachrichtentypen / Anträge:

Nachrichtentyp „A1-Antrag Entsendung“

Der Nachrichtentyp „A1-Antrag Entsendung“ enthält die Angaben zur Beantragung der A1-Bescheinigung. Dies sind insbesondere Angaben zum Arbeitnehmer, Arbeitgeber und zur Dauer der geplanten Entsendung.
Antragstellung vom Arbeitgeber an die Annahmestelle auf Ausstellung einer A1-Entsendebescheinigung (Datensatz DXA1).

Nachrichtentyp „A1-Rückmeldung Genehmigung Arbeitgeber“

Die zuständige Stelle übermittelt unter Verwendung des Nachrichtentyps „A1-Rückmeldung Genehmigung Arbeitgeber“ die A1-Bescheinigung als elektronisches Dokument an den Arbeitgeber.
Übermittlung der A1-Entsendebescheinigung (Datensatz DXAB)

Nachrichtentyp „A1-Rückmeldung Ablehnung Arbeitgeber“

Die zuständige Stelle übermittelt unter Verwendung des Nachrichtentyps „A1-Rückmeldung Ablehnung Arbeitgeber“ die Ablehnungsgründe für einen vom Arbeitgeber übermittelten Nachrichtentyp „A1-Antrag Entsendung“. (Datensatz DXAA)

Stornierung des Antrages

Eine Stornierung ist durchzuführen, wenn dieser:

  • nicht zu stellen war
  • einen unzuständigen Träger übermittelt wurde
  • unzutreffende Angaben enthält.

Hierbei sind die ursprünglich vorhandenen Daten anzugeben und zusätzlich das „Stornokennzeichen“. Erfolgt die Stornierung, weil der Antrag an eine unzuständige Stelle übermittelt wurde oder unzutreffende Angaben enthielt, ist ein neuer Antrag an die zuständige Stelle mit den zutreffenden Angaben zu übermitteln.

Datenempfang beim Arbeitgeber

Nach Prüfung durch den Antragsempfänger, erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen eine Rückmeldung auf dem elektronischem Weg, welche dann durch den Arbeitgeber vom GKV-Kommunikationsserver abgerufen werden kann.

Genehmigung des Antrages

Bei einer Entsprechung des Antrages erhält der Arbeitgeber den Nachrichtentyp „A1-Rückmeldung Genehmigung Arbeitgeber“, sowie eine entsprechende Mitteilung in Form der A1-Bescheinigung als elektronisches Dokument.

Ablehnung des Antrages

Werden die Voraussetzungen einer Entsendung nicht erfüllt oder fehlen Angaben für eine abschließende Beurteilung, erfolgt die Abweisung des Antrages durch die zuständige Stelle. Der Arbeitgeber wird dann mittels dem Nachrichtentyp „A1-Rückmeldung Ablehnung Arbeitgeber“ entsprechend Informiert.

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