Als zusätzliche Zahlungsarten stehen "Lastschrift/Überweisung – SEPA" und "Lastschrift/Überweisung - XML (pain)" zur Verfügung. Über das SEPA-Mandat wird festgelegt, welche "Unterart“ zu Grunde liegt. Dies kann sein:

  • SEPA-Basislastschrift
  • SEPA-Firmenlastschrift
  • COR1-Lastschrift

SEPA-Basislastschrift 

Diese Lastschriftart löste die Einzugsermächtigung ab und kann sowohl für Privat- als auch Firmenkunden benutzt werden. 

SEPA-Firmenlastschrift 

Diese Lastschriftart löste die Abbuchungsvollmacht ab und kann nur für Firmenkunden benutzt werden. 

COR1-Lastschriften 

Hierbei handelt es sich um eine SEPA-Basislastschrift mit verkürzter Vorlauffrist. Diese Frist – so geplant – kann für COR1-Lastschriften auf einen Banktag gekürzt werden. Ob dieses Verfahren unterstützt wird, ist im Vorfeld mit Ihrer Bank zu klären. 

Beachten Sie für die Umstellung auf SEPA-Lastschriften (erfolgte im Regelfall im Jahr 2013 / 2014): 

Weiterverwendung von bestehenden Einzugsermächtigungen 

Bestehende Einzugsermächtigungen konnten unter bestimmten Voraussetzungen weiter verwendet werden. War dies der Fall, musste kein neues SEPA-Mandat eingeholt werden. 

Die Daten der Einzugsermächtigung waren in ERP-complete als SEPA-Mandat zu erfassen. 

Weiterverwendung von bestehenden Abbuchungsvollmachten 

Eine Weiterverwendung von bestehenden Abbuchungsvollmachten war nicht möglich. Es war zwingend ein neues SEPA-Mandat einzuholen.

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