Die künftigen Abrufe der ELStAM-Daten können Lohnkorrekturen zur Folge haben, welche sich auf die Ermittlung der Lohn-/Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlages auswirken. Dies beeinflusst auch die Lohnsteueranmeldung. 

Prüfen Sie daher die gewählte Form der "Lohnsteuerabführung aus Korrekturen an das Finanzamt" in den Parametern (Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - PARAMETER). 

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