Im Bereich der Offenen Posten ist das Mahnwesen integriert. Wann ein Kunde gemahnt werden soll, ob die Mahnung mit einer Mahngebühr oder einem Zinssatz belegt werden soll, tragen Sie in diesem Bereich der Parameter ein (Schaltfläche: PARAMETER - OFFENE POSTEN - MAHNSTUFEN). 

Sie können insgesamt neun Mahnstufen in Ihrem System anlegen und verwalten. Da Sie üblicherweise nicht derart viel Geduld auf säumige Zahler verwenden, sollten neun Mahnstufen mehr als ausreichend für alle auftretenden Eventualitäten sein. 

Die hinterlegten Angaben für alle Mahnstufen werden in einer Tabellenübersicht dargestellt. Wählen Sie eine Mahnstufe aus und betätigen die Schaltfläche: ÄNDERN, gelangen Sie in die Erfassungsmaske. 

Vervollständigen Sie die Angaben über die Anzahl der Tage, nach deren Ablauf gemahnt werden soll und die Werte des zu berechnenden Zinssatzes sowie der Mahngebühr. 

Für das Fortschreiben der Offenen Posten ist der Abstand zwischen den Mahnstufen maßgeblich. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen: 

Haben Sie z.B. die Mahnstufen wie folgt vorgegeben: 

  • Mahnstufe 1 - 14 Tage 
  • Mahnstufe 2 - 28 Tage 
  • Mahnstufe 3 - 42 Tage. 

Der Offene Posten wird erstellt unter Mahnstufe 0. Zur ersten Mahnung wird er 14 Tage später vorgeschlagen. 

Mit dem Druck dieser ersten Mahnung wird die Mahnstufe auf 1 gesetzt. Da die Differenz zur Mahnstufe 2 14 Tage beträgt, wird das Datum der nächsten Mahnung um 14 Tage fortgeschrieben, ausgehend von dem im Druck der Mahnung angegebenen Mahndatum. 

Hat der Offene Posten die letzte definierte Mahnstufe (im Beispiel 3) zugewiesen bekommen, so bleibt das Datum der nächsten Mahnung im Offenen Posten leer. In der Folge wird der Offene Posten nur auf den Mahnungen berücksichtigt, wenn andere OP's des Kunden zur Mahnung fällig sind. 

Ist im Adressdatensatz eines Kunden über das Register: "Bank / Zahlungsmodalität" im Feld: "abw. Mahnzeiten" eine Hinterlegung getroffen, dann kommt die Vorgabe der Tage aus den Mahnparametern nicht zum Tragen. 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit 

beim Erreichen dieser Mahnstufe

  • Offener Posten für Mahnbescheid vormerken
  • Offener Posten für Inkassoübergabe vormerken

auszuwählen. Ein derart gekennzeichneter Offener Posten wird in den Mahnungen (Drucken) nicht mehr berücksichtigt. 

Wurde ein OP für Mahnbescheid oder Inkassoübergabe vorgemerkt stehen zusätzliche Drucke zur Verfügung.

Hinweis

Für das korrekte Drucken der Inkasso-Aufträge ist es unbedingt erforderlich, dass Sie eine Mahnstufe mehr definieren, als die in der der Inkassoauftrag gedruckt wird. Haben Sie beispielsweise in der Mahnstufe 3 das Kennzeichen: "Offener Posten für Inkassoübergabe vormerken" gesetzt, so sollten Sie auch noch in der vierten Mahnstufe eine Angabe für "ab Tage" erstellen. Dadurch erreichen Sie dann, dass mit dem Drucken des Inkassoauftrages beim Hochzählen der Mahnstufe das Kennzeichen: "an Inkasso übergeben" und das Datum gesetzt werden.
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