Info:
Am 09. Januar 2025 findet unser Webinar zur Jahresaktualisierung für Anwenderinnen und Anwender der microtech Lohnbuchhaltung statt. Weitere Infos erhalten Sie in in unserem Webinar-Bereich: https://www.microtech.de/webinare.
Möchten Sie lieber alle Informationen direkt in der Hilfe lesen, setzten Sie sich gerne ein Lesezeichen für diese Seite. Mit der Veröffentlichungen der Funktionen der Jahresaktualisierung erweitern wir nach und nach diese Dokumentation, um Sie umfassend zu informieren. Gemeinsam mit den bestehenden und aktualisierten Hilfe-Seiten sowie unserem Bereich: "Jahresabschluss Lohn & "Checkliste" erhalten Sie einen guten Überblick über die durchzuführenden Schritte.
Das Update für die Jahresaktualisierung "Teil 1" wird Anfang Januar 2025 über unser Service-Portal im Download-Center veröffentlicht.
Beachten Sie:
- Aufgrund noch ausstehender Beschlüsse des Gesetzgebers werden Änderungen kontinuierlich in der Software nachgepflegt.
- Diese Seite wird nach und nach um relevante Informationen rund um die Jahresaktualisierung ergänzt.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Informationen
Die Version für die Jahresaktualisierung Teil 1 wird voraussichtlich mit Buildnummer 6990 veröffentlicht.
Mit dieser Version sind Abrechnungen für das neue Jahr möglich. Außerdem sind die neuen Sozialversicherungswerte sowie der steuerliche Programmablaufplan enthalten. Besondere Neuerungen werden zusätzlich herausgehoben auf dieser Seite vorgestellt.
Für die FiBu stehen Ihnen die neuen Formulare für 2025 zur Verfügung.
Info:
Weitere wichtige Punkte finden Sie auch im Artikel: Jahresabschluss Lohn & "Checkliste".
1.1 Einspielen der Jahresaktualisierung
Gehen Sie am Server als Supervisor wie folgt vor:
- Vorab: Erstellen Sie eine vollständige Datensicherung.
- Aktualisieren Sie das Programm. Laden Sie hierzu die aktuelle Vollversion Ihrer Software im Serviceportal mit Mindestversionstand 6990 herunter und starten Sie dann die Aktualisierung.
2. FiBu
2.1 Neue Formulare für 2025
Die neuen Formulare stehen ab dem zweiten Teil der Jahresaktualisierung zur Verfügung. Die genaue Build-Nummer wird noch ergänzt.
- EÜR-Formular 2024 (Die EÜR wird über den Bereich der Kontengliederungen erstellt. Über "Kontengliederungen ausgeben" lässt sich im Anschluss das Layout für die "Einnahme-Überschussrechnung" wählen und drucken)
- Umsatzsteuervoranmeldung 2025 (Umsatzsteuervoranmeldung drucken / übertragen)
Über diese Schaltfläche der Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN kann der Druck der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der BWA aufgerufen werden.
2.2 Einladen der Taxonomie 6.7
Hierfür wechseln Sie in der BUCHHALTUNG in die KONTENANALYSE und dort auf das Register "Kontengliederungen". Auf der Registerkarte: START - PARAMETER - Registerkarte: START - Schaltfläche NEU - im neuen Fenster wählen Sie die Gliederungsart "E-Bilanz" aus. Das Fenster ist mit SPEICHERN & SCHLIESSEN zu verlassen. Die nachfolgende Meldung bestätigen Sie mit JA. In der neuen Abfrage wählen Sie die Taxonomie 6.7 aus. Anschließend öffnet sich die Gliederung, die Sie ist mit SPEICHERN & SCHLIESSEN verlassen. Auch die Parameter sind zu speichern.
Wechseln Sie nun in der BUCHHALTUNG in die KONTENANALYSE - Register "Kontengliederungen". Die Taxonomie 6.7 wird Ihnen nun dort aufgelistet.
3. Lohnbuchhaltung: Wichtige Änderungen
3.1. Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung 2025
Die "Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)" können Sie unter Start - Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG einsehen.
Diese Daten werden durch das Update eingefügt und können / müssen NICHT manuell eingetragen werden. Die Einsicht dieser Angaben in den Parametern hat für Sie einen informellen Charakter.
Tipp:
Unter: ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN STEUER (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG) können Sie auch diese in der Software vorhandenen Werte einsehen.
Beachten Sie:
*=Die Höhe der Insolvenzgeldumlage für das Kalenderjahr 2025 stand Mitte Dezember noch nicht fest. Der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz liegt bei 0,15 Prozent. (§ 360 SGB III).
Sollte das Bundesministerium die Möglichkeit nutzen einen abweichenden Beitragssatz zu bestimmen (§ 361 Nr. 1 SGB III), wird dieser im Update der Jahresaktualisierung enthalten sein.
Unter: ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN STEUER (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG) können Sie auch diese in der Software vorhandenen Werte einsehen.
In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere Werte entnehmen Sie bitte den o. a. Systemvorgaben im Programm.
Ab 01.01.2025 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:
Bereich | Aktueller Wert (2025) - monatliche / jährliche Werte
| Wert (2024) - monatliche / jährliche Werte | Änderung im Vergleich zum Vorjahr |
---|---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung: | |||
Alle Bundesländer (monatlich / jährlich): | 5.512,50 Euro / 66.150,00 Euro | 5.175,00 Euro / 62.100,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr |
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (jährlich) | 73.800,00 Euro | 69.300,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr |
Renten- und Arbeitslosenversicherung: | |||
Alle Bundesländer (monatlich / jährlich): | 8.050,00 Euro / 96.600,00 Euro | West 7.550,00 Euro / 90.600,00 Euro Ost 7.450,00 Euro / 89.400,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung: | |||
Alle Bundesländer (monatlich): | 3.745,00 Euro | West 3.535,00 Euro Ost 3.465,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr |
Ab dem 01.01.2025 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:
Bereich | Werte 2025 | Werte 2024 | Änderung |
---|---|---|---|
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt | 14,60 % / 14,00 % | 14,60 % / 14,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr. Der Wert wird jeweils zur Hälfte von AG sowie AN übernommen. |
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen) | 2,50 % | 1,70 % | Höher als im Vorjahr. |
Beitragszuschuss AG zur KV (Wenn Mitarbeiter privat versichert sind) | 471,32 Euro | 421,77 Euro | Höher als im Vorjahr. |
Rentenversicherung: | 18.60 % | 18.60 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Arbeitslosenversicherung: | 2,60 % | 2,60 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pflegeversicherung: | 3,60 %* (*=voraussichtlich) Verteilung voraussichtlich: AG 1,80% / AN: 1,80 % | 3,40 % Verteilung: AG 1,70% / AN: 1,70 % | Der gesetzliche Beitragssatz steigt zum 01.01.2025 voraussichtlich von 3,40 % Prozent auf 3,60 %. Info: Am 20.12.2024 wird im Bundesrat über die geplanten Beitragssätze ab 01.01.2025 beraten. Externe Link: |
Pflegeversicherung Sachsen: | 3,60 %* (*=voraussichtlich) Verteilung Sachsen voraussichtlich: AN 2,30 % / AG 1,30% | 3,40 % Verteilung Sachsen AN 2,20 % / AG 1,20% | Der gesetzliche Beitragssatz steigt zum 01.01.2025 voraussichtlich von 3,40 % auf 3,60 %. Info: Am 20.12.2024 wird im Bundesrat über die geplanten Beitragssätze ab 01.01.2025 beraten. Externe Link: |
Zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Durch die voraussichtliche Erhöhung der Beiträge zur PV um 0,20% auf 3,60% wird mit den zusätzlichen Beitragssatz 0,60% für kinderlose Mitglieder ein Wert von voraussichtlich 4,20% erreicht. Weitere Infos: Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 - Externer Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erhoehung-pflegebeitraege-2319616 Beachten Sie: Bei kinderlosen Mitgliedern gilt voraussichtlich ein Beitragssatz in Höhe von 4,2 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von voraussichtlich 3,6 %. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. Die Entlastung ist auf maximal 1,0 Prozent begrenzt. Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das entsprechende Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Infos in der Hilfe: Externe Quellen: | 0,6 % | 0,6 % | Der Prozentsatz, den kinderlose Mitglieder zusätzlich leisten müssen, steigt nicht im Vergleich zum Vorjahr, sondern bleibt bei 0,6%. Info: Ein gestiegener Beitrag zur PV ergibt sich aus dem Prozentsatz zur Pflegeversicherung von voraussichtlich 3,60% und dem zusätzlichen Beitragssatz von 0,60% auf 4,20%. |
Insolvenzgeldumlage: | Voraussichtlich 0,15%* *=Die Höhe der Insolvenzgeldumlage für das Kalenderjahr 2025 stand Mitte Dezember noch nicht fest. Sollte das Bundesministerium die Möglichkeit nutzen einen abweichenden Beitragssatz zu bestimmen, wird dieser im Update der Jahresaktualisierung enthalten sein. | 0,06% | Der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz liegt bei 0,15 Prozent. (§ 360 SGB III). Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__360.html Das Bundesministerium hat die Möglichkeit, einen abweichenden Beitragssatz zu bestimmen. (§ 361 Nr. 1 SGB III). Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__361.html |
Pauschale Krankenversicherung: | 13,00 % | 13,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pauschale Rentenversicherung: | 15,00 % | 15,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % | 5,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % | 5,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): | 2,00 % | 2,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: Info: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Dies hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze und den Übergangsbereich (früher Gleitzone). | 556,00 Euro | 538,00 Euro | Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 556,00 Euro. |
monatliche Geringverdienergrenze: | 325,00 Euro | 325,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Übergangsbereich | Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 556,01 und 2.000 Euro liegt. | für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 538,01 Euro und 2.000,00 Euro liegt. | Die untere Grenze des Übergangsbereich wurde auf 556,01 Euro angehoben. |
Faktor F: Info: Der Gleitzonenfaktor "Faktor F" wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berechnet und bekannt gegeben. | 0,6683 | 0,6846 | Faktor geringer im Vergleich zum Vorjahr. Bekanntmachung des Wertes erfolgte im Bundesanzeiger am 10.12.2024. |
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt: | mind. 175,00 Euro | mind. 175,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr. |
Vollarbeiterrichtwert | 1.500 Stunden | 1.490 Stunden | Wert höher im Vergleich zum Vorjahr. |
3.2 Anpassungen an der Lohntasche
Die Ausweisung der "Anzahl Kinderfreibeträge" wird im gleichen Bereich wie die Lohnsteuerklasse auf der Lohntasche ausgewiesen.
In der Tabellenansicht fand eine Zusammenlegung: "Steuerklasse" und "Kirchensteuerschl." statt.
Zusätzlich wurde der Bereich: "Elterneigenschaft Kinder PV" neu eingebracht. Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird für Berücksichtigungsfähige Kinder (Abrechnungsvorgabe - Register: SV-Angaben) die Kennziffer 0 für den "Beitragszuschlag für Kinderlose" in der Lohntasche angezeigt. Bei nicht kinderlosen Beschäftigten werden die Kennziffern 1 bis 5 entsprechend der Anzahl ihrer Kinder auf der Lohntasche ausgewiesen.
3.3 Zusatzbeiträge der Krankenkassen und Umlagesätze durch Stammdatendatei aktualisieren
Stammdatendatei ab 01.01.2025
Die Stammdaten für die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften werden seitens der ITSG ab 2025 zusammen mit den Rechengrößen und Angaben zu den Annahmestellen in einer einzigen "Stammdatendatei" bereitgestellt (anstatt wie bisher in getrennten Dateien). Aus diesem Grund wurden in der Software auch die bisherigen Routinen angepasst und optimiert. Für Sie als Anwender ist der regelmäßige Abruf dieser Daten wichtig, damit diese automatisch verarbeitet werden können. Die Stammdatendatei wird zunächst in die Software importiert. Bei den angelegten Einzugsstellen erfolgt eine Prüfung, ob sich Adressdaten, Kontodaten, Umlagesätze, Zusatzbeiträge geändert haben.
Vorteile:
- Sie müssen keine manuellen Eingriffe zur Pflege der Umlagesätze und Zusatzbeiträge mehr ausführen.
- Es sind an dieser Stelle keine Irrtümer durch Fehleingaben möglich.
- "Aktualisierung der Daten für die Krankenkassen" und "Abgleich der Mandanten-Einzugsstellen" erfolgt in einem Schritt.
- Das manuelle Abholen der Daten für die Umlagesätze/Zusatzbeiträge in den einzelnen Einzugsstellen entfällt.
- Mit dem Verarbeiten der Stammdatendatei werden bei den Einzugsstellen auch die Adress- und Kontodaten aktualisiert.
Stammdatendatei verarbeiten
Lädt die Stammdatendatei temporär herunter und prüft ihre Einzugsstellen auf neue Beitragssätze und Änderungen. Die Stammdatendatei wird direkt über den ITSG-Server heruntergeladen und von der Software verarbeitet. Mit der Verarbeitung werden ausschließlich die aktiven Einzugsstellen innerhalb der Software berücksichtigt. Sofern Änderungen vorhanden sind, wird die Nettolohnberechnung angestoßen. Nach der Verarbeitung wird das "Abgleichsdatum" im Mandanten aktualisiert.
Die Stammdatendatei wird zunächst importiert. Werden durch die Werte der neuen Datei Nettolohn-Nachberechnungen für Abrechnungsmonate notwendig, werden diese im Anschluss von der Software ausgeführt.
Im Anschluss erhalten Sie ein Protokoll mit den Informationen, welche Einzugsstellen sich geändert haben sowie mit weiteren Hinweisen, die ggf. Ihre Aufmerksamkeit. Prüfen Sie das Protokoll auf besondere Hinweise und Fehler.
Liegt keine neue Stammdaten-Datei vor, erhalten Sie ebenfalls eine Information im Protokoll.
Automatischer Abgleich der Umlagesätze
Durch das Einladen erfolgt ein automatischer Abgleich der "Mandanten-Einzugsstellen" sowie der "Umlagesätze Zusatzbeitrag".
Zusätzlich wird im Mandanten ein internes Datumsfeld hochgesetzt, mit dem für die Software notiert ist, wann die letzte Abfrage erfolgt ist.
Im Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - Register: EINZUGSSTELLEN befindet sich im Datensatz das Register: UMLAGESÄTZE. Durch das Einladen und Verarbeiten der Stammdatendatei stehen die neuen Werte zur Verfügung.
- Das System erkennt die eingepflegten U1 (Arbeitsunfähigkeit) Umlagesätze: normal, ermäßigt, erhöht und pflegt die entsprechend konfigurierten Einstellungen anhand der aktualisierten Werte aus der Stammdatendatei.
- Die Umlage U2 (Mutterschaft) wird ebenfalls durch die Stammdatendatei aktualisiert.
Beachten Sie:
Eine Änderung des gewählten Erstattungssatzes U1 ist nur zum 01.01. eines Jahres möglich.
Voraussetzung dafür, dass über die Stammdatendatei die korrekte Auswahl der U1 eingetragen wird, ist dass die Auswahl: Standard, ermäßigt, erhöht zuvor korrekt konfiguriert wurde.
Info:
Auch Mandanten, die nicht am DEÜV-Verfahren teilnehmen, nutzen diese Routine.
Beachten Sie:
Verantwortlich für die Feststellung der Umlagepflicht U1 sind Sie als Arbeitgeber.
Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet ist. Die Teilnahme gilt für ein Kalenderjahr. Bei Teilnahme ist im Januar des laufenden Kalenderjahres der Beitrag zur U1 in den elektronischen Beitragsnachweis einzutragen, dabei ist die Auswahl aus verschiedenen Erstattungssätzen möglich.
Weitere Infos: § 1 Abs. 1 Aufwendungsausgleichgesetz (AAG)
Externer Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__1.html
An der Entgeltfortzahlungsversicherung U2 nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber teil.
Die Betriebsgröße ist für die U2 nicht entscheidend. Aus der U2 erhält der Arbeitgeber alle Aufwendungen ersetzt, welche ihm im Rahmen der Mutterschaft seiner Arbeitnehmerinnen entstanden sind
Automatischer Abgleich der Zusatzbeiträge
Durch das Ausführen der Funktion: "Stammdatendatei verarbeiten" wird auch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse eingeladen.
Im Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - Register: EINZUGSSTELLEN befindet sich im Datensatz das Register: ZUSATZBEITRAG.
Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitragssatz individuell fest - dieser Wert wird aus der Stammdatendatei gelesen und automatisch auf dem Register mit einen "Gültig ab"-Datum in eine neue Zeile geschrieben mit dem Zusatzbeitrag, den Sie als Arbeitgeber übernehmen. Im Beispiel wird für Beispiel-Krankenkasse XY ein Zusatzbeitrag ab 01.01.2025 von 1,395% ausgewiesen. Der Arbeitnehmer übernimmt paritätisch die andere Hälfte des Beitrags von ebenfalls 1,395%. Durch das Einladen der Stammdatendatei wurde der Wert automatisch korrekt übernommen.
Aktualisierung der Adress- und Kontodaten der Einzugsstellen
Über die Stammdatendatei werden auch die Adress- und Kontodaten der jeweiligen Einzugsstellen abgeholt und diese Änderungen in der Software übernommen.
Die Änderungen werden auf den Registern: "Adresse" sowie "Bank/Lfz/Fibu" (Bankverbindung - IBAN) des Einzustellen-Datensatz gespeichert.
Prüfungen im Zusammenhang mit dem Abruf der Stammdatendatei (letzte 30 Tage sowie Monatsabschluss)
Rufen Sie spätestens alle 30 Tage die Stammdatendatei ab, um sicherzustellen, dass mit den aktuellen Beitragssätzen gearbeitet wird. Beim Übertragen der Beitragsabrechnungen und Erstattungsanträge wird geprüft, ob innerhalb der letzten 30 Tage die Stammdatendatei verarbeitet wurde. Diese Prüfung stellt sicher, dass immer mit den aktuellen Beitragssätzen abgerechnet wird. Gleiches gilt für den Monatsabschluss.
Beachten Sie:
Wurde die Stammdatendatei nicht im vorgegebenen Zeitraum abgerufen, ist keine Übertragung möglich. Laden Sie aus diesem Grund regelmäßig die neue Stammdatendatei ein.