Im Bereich der ERFASSUNG hinterlegen Sie die für diesen Mitarbeiter zutreffenden Grundlohnarten sowie die angelegte Zuschlagslohnart. 

In unserem Beispiel sind dies: 

Lohnart 111: 168 Normalstunden 

Lohnart 111: 16 Sonntagsstunden 

Lohnart 220: Zuschlag Sonntag für 16 Stunden 

 

Auf dem Register: "Lohnkonto" können Sie im Bereich "LSt.-SFN (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge)" erkennen, ob und in welcher Höhe der gezahlte Zuschlag steuerfrei / steuerpflichtig ist. 

Die Aufteilung ergibt sich aufgrund der Berechnung: 

Zuschlagsstunden * Stunden-Grundlohn * Frei-Prozentsatz = Freibetrag 

Der Stunden-Grundlohn wird im Bereich Grundlohn ausgewiesen. Er ergibt sich aus der Summe des Entgeltes des Grundlohns dividiert durch die gearbeiteten Stunden (in diesem Fall: 2.200,00 / 176 Stunden = 12,50 Euro). 

 

In unserem Beispiel beträgt der steuer- und sozialversicherungsfreie Betrag 100,00 Euro. 

Die Berechnung des Steuerfreibetrages ergibt sich für dieses Beispiel wie folgt: 

Zuschlagsstunden * Stunden-Grundlohn * Frei-Prozentsatz 

16 * 12,50 * 50 % = 100,00 Euro 

Der darüber hinaus gehende Zuschlag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

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