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Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register "Vortragswerte" zur Verfügung, wenn bei einem neu angelegten Beschäftigungsverhältnis der Grund "Systemwechsel" angegeben wird oder das Eintrittsdatum eines Mitarbeiters im laufenden Abrechnungsjahr liegt. 

Bei einem Systemwechsel stehen folgende Eingabefelder zur Verfügung:

Eintrittsdaten 

Eintrittsdatum (erstmalig) 

Hier ist das tatsächliche Eintrittsdatum des Mitarbeiters in das Unternehmen einzutragen. Liegen seit der ersten Nutzung des Lohnmoduls von ERP-complete mehrere Systemwechsel vor, kann so sichergestellt werden, dass das korrekte Eintrittsdatum auf der Lohntasche ausgewiesen wird. 

ELStAM (nur bei Systemwechsel) 

Ist bereits bei ELStAM angemeldet 

Das Kennzeichen "Ist bereits bei ELStAM angemeldet" ist bei Systemwechsel automatisch gesetzt. Wird ein Mitarbeiterdatensatz mit Grund "Systemwechsel“ erfasst, weil durch den Arbeitgeber die Abrechnungssoftware gewechselt wurde, ist anzugeben, ob die betroffene Person bereits in der Vorgängersoftware bei ELStAM abgemeldet wurde oder nicht. 

Mitarbeiter wurde im alten System abgemeldet

Wurde der Mitarbeiter in der alten Software bei ELStAM NICHT abgemeldet, ist das Kennzeichen nicht zu setzen. Wird die Abrechnungsvorgabe und anschließend der Mitarbeiter-Datensatz gespeichert, so erzeugt dies automatisch eine Ummeldung. 

Wurde der Mitarbeiter in der alten Software bei ELStAM abgemeldet ist zusätzlich ist das Kennzeichen: "Mitarbeiter wurde im alten System abgemeldet" zu setzen. Dadurch wird eine Anmeldung erzeugt. 


Lohnsteuerbrutto (nur für Systemwechsel im lfd. Jahr) 

Lohnsteuerbrutto: 

Wird ein Systemwechsel während des laufenden Abrechnungsjahres vorgenommen, so geben Sie hier das bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels abgerechnete lohnsteuerpflichtige Brutto aus dem alten System ein. 

Beginnt ein Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers während des laufenden Abrechnungsjahres, so geben Sie hier das bisher erreichte lohnsteuerpflichtige Brutto bei einem eventuell anderen Arbeitgeber ein. 

Sonstiges Lohnsteuerbrutto: 

Wird ein Systemwechsel während des laufenden Abrechnungsjahres vorgenommen, so geben Sie hier das bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels abgerechnete sonstige lohnsteuerpflichtige Brutto (Einmalzahlungen) aus dem alten System ein. 

Beginnt ein Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers während des laufenden Abrechnungsjahres, so geben Sie hier das bisher erreichte sonstige lohnsteuerpflichtige Brutto (Einmalzahlungen) bei einem eventuell anderen Arbeitgeber ein. 

Sozialversicherungspfichtiges Brutto bisher (nur für Systemwechsel im lfd. Jahr) 

Wird ein Systemwechsel während des laufenden Abrechnungsjahres vorgenommen, so geben Sie hier das bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels erreichte Sozialversicherungsbrutto für die einzelnen Bereiche der Sozialversicherung sowie der Insolvenzgeldumlage aus dem alten System ein. Zusätzlich ist es erforderlich die jeweiligen sozialversicherungspflichtigen Tage vorzugeben. 

Option: "BG UV Brutto aufteilen 

Wird diese Option aktiviert, kann das bisherige "BG UV Brutto" auf die jeweiligen Gefahrtarifstellen aufgeteilt werden. 

Beachten Sie:

Bei einem Systemwechsel in 2015 und der Verwendung von mehreren Gefahrtarifstellen ist folgendes zu beachten: 

Hier ist der Vortragswert nachträglich auf die einzelnen Gefahrtarifstellen aufzuteilen. Erfolgt keine Aufteilung des Bruttos, wird für den Zeitraum vor der ersten Abrechnung die auf dem Register: "BGS/FiBu" angegebene Gefahrtarifstelle verwendet. 

Ab 2016 ist nur noch eine UV-Jahresmeldung abzugeben. Daher müssen die Werte aus 2015, die in einem anderen Softwareprogramm abgerechnet wurden, in büro+/ERP-complete übernommen werden. Wurden im "alten" System mehrere Gefahrtarifstellen abgerechnet, müssen diese in büro+/ERP-complete in den Vortragswerten hinterlegt werden. Dadurch können auch diese Werte in die zu erstellende UV-Jahresmeldung mit einbezogen werden. 


Beitragsguppenschlüssel bisher 

Wird ein Systemwechsel während des laufenden Abrechnungsjahres vorgenommen, so geben Sie hier den bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels gültigen Beitragsgruppenschlüssel ein. Weiterhin ist es erforderlich die Personengruppe, die Einzugsstellennummer, die Umlage Einzugsstellennummer, den Umlageschlüssel und die Betriebsstätte Ost oder West einzutragen, welche bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels gültig waren. 

Einzugsstellennummer: 

Liegt zum neuen Abrechnungsjahr ein Krankenkassenwechsel vor, so ist hier die Pflichtkrankenkasse des Vorjahres zu hinterlegen. 

Umlage Einzugsstellennummer: 

Liegt zum neuen Abrechnungsjahr ein Wechsel der Umlage Einzugsstelle vor, so ist hier die Nummer der Umlage Einzugsstelle des Vorjahres zu hinterlegen. 

Umlageschlüssel: 

Liegt zum neuen Abrechnungsjahr eine Änderung des Umlageschlüssels vor, so ist hier der Umlageschlüssel des Vorjahres zu hinterlegen. 

Vorjahres-SV-Differenzen zur Beitragsbemessungsgrenze & Vorjahres Einzugsstelle / Umlage 

Beachten Sie:

Dieser Bereich steht nur zur Verfügung, wenn der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses auf Grund eines Systemwechsels in den ersten drei Abrechnungsmonaten (Januar, Februar, März) liegt. 


SV-pflichtige KV-, RV-, AV- PV- und InsgUml-Tage 

In diesen Feldern hinterlegen Sie die bisher in diesem Kalenderjahr bereits entstandenen Tage des jeweiligen SV-Bereiches. Die hinterlegten SV-Tage werden zur Kürzung der Beitragsbemessungsgrenze für die im Feld "Brutto bisher" befindlichen Werte benötigt. 

KV-Differenzbetrag

Der Eintrag berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung des Vorjahres, abzüglich des KV-Brutto des Vorjahres. Ist das Vorjahresbrutto höher gewesen als die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, so tragen Sie eine 0 ein. 

Diese Felder sind nur manuell zu füllen, wenn Sie mit dem Lohnmodul neu beginnen, also ein Systemwechsel vorliegt. 

RV-Differenzbetrag: 

Die Berechnung erfolgt wie beim KV-Differenzbetrag, allerdings unter Berücksichtigung der Beträge für die Rentenversicherung. 

AV-Differenzbetrag: 

Die Berechnung erfolgt wie beim KV-Differenzbetrag, allerdings unter Berücksichtigung der Beträge für die Arbeitslosenversicherung. 

PV-Differenzbetrag: 

Die Berechnung erfolgt wie beim KV-Differenzbetrag, allerdings unter Berücksichtigung der Beträge für die Pflegeversicherung. 

InsgUml-Differenzbetrag zur BMG (Insolvenzgeld-Umlage-Differenzbetrag): 

Die Berechnung erfolgt wie beim RV-Differenzbetrag, allerdings unter Berücksichtigung der Beträge für die Insolvenzgeldumlage.

Beachten Sie:

Die Fehlzeiten, welche bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels angefallen sind, sind über das Register Fehlzeiten im Bereich Daten zum Beschäftigungsverhältnis ab XX.XX.XXXX zu hinterlegen.

Beispiel: 

Ein Mitarbeiter wird zum 01.02. mit Grund Systemwechsel angelegt. Im Feld sv-pflichtige KV-Tage wird ein Wert von 5 hinterlegt (Mitarbeiter war im Januar 5 Tage sv-pflichtig beschäftigt). Der Wert im Feld "Brutto bisher" wird nun auf die anteilige Beitragsbemessungsgrenze geprüft. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für den Januar 2011 3.708,33 € (44.500,00 € : 12). Für den Monat Januar ergibt sich bei 5 KV-Tagen die Berechnung 3.708,33 € : 30 SV-Tage x 5 SV-Tage = 618,75 €. In diesem Fall wäre in das Feld KV-Brutto bisher der Wert 618,75 € einzutragen, auch wenn der Mitarbeiter mehr verdient hat. 

BG UV Brutto bisher: 

Das UV-Brutto (Unfallversicherung) entnehmen Sie der Sozialversicherungsmeldung und kann entsprechend hier hinterlegt werden (nur bei Eintritt im Laufe des Jahres). Es handelt sich dabei um den aus allen Gefahrtarifstellen kumulierten Bruttobetrag. 

Bei einem Eintrittsdatum im laufenden Abrechnungsjahr stehen folgende Eingabefelder zur Verfügung: 


Lohnsteuerbrutto (nur bei Eintritt im lfd. Jahr) 

Normales Lohnsteuerbrutto: 

Beginnt ein Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers während des laufenden Abrechnungsjahres, so geben Sie hier das bisher erreichte lohnsteuerpflichtige Brutto bei einem eventuell anderen Arbeitgeber ein. 

Sonstiges Lohnsteuerbrutto: 

Beginnt ein Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers während des laufenden Abrechnungsjahres, so geben Sie hier das bisher erreichte sonstige lohnsteuerpflichtige Brutto (Einmalzahlungen) bei einem eventuell anderen Arbeitgeber ein.





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