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Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register: "SV-Angaben" zur Verfügung. Hier werden Vorgaben in Bezug auf die Sozialversicherung hinterlegt. 

Personengruppe (...) 

Personengruppe: 

Nehmen Sie hier die Zuordnung des Arbeitnehmers in die entsprechende Personengruppe vor. 

Kennzeichen (abhängig von der gewählten Personengruppe):

Je nach gewählter Personengruppe stehen folgende Kennzeichen zur Verfügung: 


Kennzeichen: "Übergangsbereich" (ab 01.07.2019)

bzw. Kennzeichen: "Gleitzone" (bis 30.06.2019)

Ist dieses Kennzeichen aktiviert wird der Mitarbeiter aufgrund der Übergangsbereich-Regelung abgerechnet. 

Beachten Sie:

  • Die "Gleitzone" wird zum 01.07.2019 durch den "Übergangsbereich" abgelöst. Die Software wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angepasst.
  • Die Obergrenze wird im "Übergangsbereich" zum 01.07.2019 von 850 € auf 1300 € angehoben.
  • Für alle Mitarbeiter, die im Bereich von 450,01 € bis 850,00 € verdienen, wird zum 01.07.2019 automatisch eine neue Abrechnungsvorgabe erstellt: Aufgrund der neuen Abrechnungsvorgabe resultiert hier automatisch eine 33er Ab- und 13er Anmeldung in der Sozialversicherung.

Kennzeichen: "Bestandsschutz 2012/2013" und "Familienversichert oder auf Antrag":

Für "Bestandsfälle", die

  • bereits am 31.12.2012 eine mehr als geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt von mehr als 400,00 EUR aber nicht mehr als 450,00 EUR ausübten und
  • für die ab 01.01.2013 wegen Krankenversicherungsfreiheit (wegen Familienversicherung oder auf Antrag) Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen sind, steht das Kennzeichen "Familienversichert oder auf Antrag..." zur Verfügung.

Das Kennzeichen " steht unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung:

  • Die Abrechnungsvorgabe hat "von Datum" größer/gleich 01.01.2013
  • Personengruppe: 101
  • Kennzeichen: "Übergangsbereich" (ab 01.07.2019) ist aktiviert bzw. Kennzeichen: "Niedriglohnkennzeichen" (bis 30.06.2019) ist ausgewählt.
  • Bestandsschutz 2012/2013 ist aktiviert

Kennzeichen: "Familienversichert oder auf Antrag" 

Wird das Kennzeichen "Familienversichert oder auf Antrag" aktiviert, werden folgende Beiträge an die Bundesknappschaft (MiniJob Zentrale) abgeführt:

  • der pauschale Beitrag zur KV
  • die anfallenden Umlagen
  • die Insolvenzgeldumlage


Kennzeichen Übergangsbereich (ab 01.07.2019) / Kennzeichen: "Geringverdienerkennzeichen" (bis 30.06.2019)

Dieses Kennzeichen setzen Sie aktiv, wenn der Mitarbeiter in den Grenzen des Übergangsbereichs verdient. Der gültige Wert hierfür wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 


Weitere Kennzeichen

Für Personengruppe 105 und 108 steht das Kennzeichen "Kein freiwilliger AG KV-Zuschuss zur Verfügung. 

Für Studenten steht das Kennzeichen "Studentische Pflichtversicherung zur Verfügung. Wenn Sie dieses Kennzeichen aktivieren, wird kein Beitrag zur Krankenversicherung berechnet. 


Für Mitarbeiter, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, stehen folgende Personengruppen zur Verfügung

Personengruppe 900 SV-freier Arbeitnehmer 

Personengruppe 901 SV-freier Gesellschafter/Geschäftsführer 

Personengruppe 902 Studenten mit Besitzstandswahrung 

Personengruppe 903 Nicht SV-pflichtiges Praktikum 


Personenstatus

Für den Personenstatus kann einer der folgenden Werte hinterlegt werden:

  • (Keiner)
  • 1 Ehegatte/Lebenspartner des Arbeitgebers/Abkömmling
  • 2 Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH

Trifft der Sachverhalt 1 oder 2 zu, so wählen Sie den entsprechenden Eintrag. Ansonsten ist die Vorgabe (Keiner) einzutragen. 


Rentenart

Es kann zwischen folgenden Einträgen gewählt werden:

  • 0 Kein Rentenantrag, kein Rentenbezug
  • 1 Rentenantrag
  • 2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
  • 3 Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • 4 Altersvollrenten
  • 5 Altersteilrenten
  • 6 Hinterbliebenenrenten
  • 7 Erziehungsrenten
  • 8 Rente für Bergleute/Knappschaftsausgleichsleistung
  • 9 Altersrente, vorzeitige Altersrente, Landabgaberente

Das Programm führt eine Plausibilitätsprüfung für die gewählte Kombination zwischen Rentenart und Beitragsgruppenschlüssel durch. Wird eine nicht zulässige Kombination gewählt, erfolgt ein entsprechender Hinweis. 

Beitragsgruppenschlüssel (....) 

Der Beitragsgruppenschlüssel wird zur Kontrolle angezeigt. Über die nachfolgenden Menüpunkte passen Sie den Beitragsgruppenschlüssel dem jeweiligen Mitarbeiter an. 

Krankenversicherung

Hier wird das entsprechende Kennzeichen für den Pflichtbeitrag hinterlegt, welcher für den Arbeitnehmer abzuführen ist. Ist der Arbeitnehmer jedoch freiwillig versichert, so wählen Sie den Eintrag 0 oder 9.

  • 0 muss gewählt werden, wenn der Arbeitnehmer die Beiträge selbst abführt
  • 9 muss gewählt werden, wenn die Beiträge durch das Unternehmen abgeführt werden.

Wurde 0 oder 9 gewählt, steht das Kennzeichen 

"ermäßigter Beitrag" 

zusätzlich zur Verfügung. Dieses Kennzeichen ist zu aktivieren, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist und der ermäßigte Beitragssatz zur KV berücksichtigt werden soll. 

Ist der Arbeitnehmer privat versichert, wählen Sie die 0. 

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung wird unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 

Haben Sie Arbeitnehmer, die eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausüben, muss das Kennzeichen 6 "Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte" eingetragen werden. Der gültige Prozentsatz für diese Pauschalabgabe wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 

Rentenversicherung

Standardmäßig ist hier der Schlüssel 1 einzutragen. Sollte ein Arbeitnehmer nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, wählen Sie den Schlüssel 0. Der Schlüssel 0 ist auch zu wählen, wenn die Beiträge zur Rentenversicherung nicht an die Pflichtkrankenkasse sondern an eine Versorgungseinrichtung abgeführt werden. In dem Fall ist dann das Kennzeichen "Entrichtung von Beträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen" zu aktivieren. Der Arbeitgeberzuschuss, welcher an diese Versorgungseinrichtung abgeführt wird, kann als Vertragsart hinterlegt werden, damit dieser automatisch in der Lohnabrechnung beachtet wird. Vertragsarten können über den Bereich STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - VERTRAGSABZÜGE eingerichtet werden. 

Haben Sie Arbeitnehmer, die eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausüben, hinterlegen Sie den Schlüssel 1 für die Berechnung eines Pauschalbetrages. Der gültige Prozentsatz für diese Pauschalabgabe wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben: 

Befreiung von der pauschalen RV-Zuzahlung 

Verzichtet ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausübt, auf die SV-Pflicht, ist für die Rentenversicherung der Schlüssel 5 zu setzen und das Kennzeichen: "Erklärung zum Verzicht der Rentenversicherungspflicht liegt vor" zu aktivieren. Gleiches gilt für Arbeitnehmer in der Gleitzone, wenn die Rentenbeiträge vom gesamten sozialversicherungspflichtigen Entgelt berechnet werden sollen. 

Arbeitslosenversicherung

Hier geben Sie an, ob eine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung vorliegt. 

Pflegeversicherung

Hinterlegen Sie den entsprechenden Schlüssel für die Pflegeversicherung. 

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung - unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel “0” oder “9” verwendet wird - stets mit “1” oder “2” zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht. Der Schlüssel "0" für die Pflegeversicherung kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert oder die geringfügig beschäftigt sind. Entsprechendes gilt für Personen, die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert sind. 

Kennzeichen "Nachweis der Elterneigenschaft zur Befreiung von der Beitragszuschlagspflicht liegt vor (nach KiBG)": 

Ist für den Arbeitnehmer ein Kinderfreibetrag hinterlegt, dann ist diese Option automatisch aktiviert und kann nicht bearbeitet werden. Ist auf der Steuerkarte kein Kinderfreibetrag eingetragen und es besteht die Elterneigenschaft, dann muss der Arbeitnehmer einen anerkannten Nachweis vorlegen. Dies kann z. B. sein:

  • Geburtsurkunde bzw. internationale Geburtsurkunde
  • Abstammungsurkunde
  • Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamtes
  • Auszug aus dem Familienbuch / Familienstammbuch
  • steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Vaterschaftsanerkennungs- und Vaterschaftsfeststellungsurkunde
  • Adoptionsurkunde
  • Kindergeldbescheid der Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse-
  • Erziehungsgeldbescheid
  • Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)
  • Sterbeurkunde des Kindes
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld

Weitere Kennzeichen

  • "Ohne Bezüge (Abrechnung über 1 % der Bezugsgröße laut SGB VI §162 Nr. 1 und SGB III § 342)" 
  • "Geringverdienerkennzeichen" 
  • "Beitragstragung aufgrund Mob-AQTIV-Gesetz vom 10.12.2001 (SV- Beiträge werden vollständig vom Träger der Einrichtung übernommen)": dieses Kennzeichen steht zur Verfügung, wenn das Geringverdienerkennzeichen aktiviert wurde. Dieses Kennzeichen bewirkt, dass die SV-Beiträge vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden. 
  • Kennzeichen: "Übergangsbereich" (ab 01.07.2019) / Kennzeichen: "Niedriglohnkennzeichen (mit Gleitzonenprüfung)" (bis 30.06.2019)
  • "Umlage abführen": Dieses Kennzeichen steht nur zur Verfügung, wenn Personengruppe 900, 901, 902 oder 903 ausgewählt wurde. 
  • Die gültigen Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben.

Das Kennzeichen "Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der RV" stand bis 30.06.2019 in bestimmten Konstellationen zur Verfügung. Für die Abrechnungsvorgaben ab dem dem 01.07.2019 steht dieses nicht mehr zur Verfügung und wird - im Hintergrund der Software - ab diesem Zeitpunkt automatisch deaktiviert.


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