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Inhalt

Aufruf der Umlagesätze

Im Bereich der STAMMDATEN - EINZUGSSTELLEN steht das Register: "Umlagesätze" zur Verfügung. 

Dieses Register enthält die Umlagesätze sowie weitere Vorgaben zur Unterstützung zum AAG. Diese Vorgaben werden in gewohnter Art und Weise in Form der Beitragssatzdatei angeboten, welche in regelmäßigen Abständen im Rahmen unserer Updates implementiert ist. 


Erstattungssatz 1/ Erstattungssatz 2

Um Lohnfortzahlung nach § 10 LFZG in einem Abrechnungszeit geltend machen zu können, ist es erforderlich, den gesetzlich festgelegten Prozentsatz, der im Krankheitsfall und bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für alle Arbeitnehmer zum Tragen kommt, zu hinterlegen. 

Beachten Sie:

Der Datensatz kann erst nach Befüllen dieser Pflichtfelder gespeichert werden.

Umlagesatz 1 (%) / Umlagesatz 2 (%)

Die Umlagesätze U1 und U2 sind für die Umlagekasse anzugeben. Die Höhe der Umlagesätze wird durch die Satzung der Umlagekasse bestimmt. Da die Finanzierung der Aufwendungen bei Krankheit und bei Mutterschaft getrennt erfolgt, gibt es bei jedem Träger des Ausgleichsverfahrens zwei verschiedene Umlagesätze. 

Erstattungssatz bei Beschäftigungsverbot

Hier ist der im Falle eines Beschäftigungsverbotes maßgebliche Erstattungssatz einzutragen. 

Begrenzung BBG bei U1 

Hier ist zu hinterlegen, ob eine Begrenzung des Arbeitsentgeltes auf die Beitragsbemessungsgrenze erfolgt. 

Kennzeichen Erstattungsbetrag 

  • 0 Erstattungssatz auf tatsächliche Beträge
  • 1 Pauschaler Zuschlag auf das fortgezahlte Arbeitsentgelt
  • 2 Pauschaler Zuschlag auf das fortgezahlte Arbeitsentgelt bis zur BBG
  • 9 Keine Erstattung der AG-Beiträge 


Info:

Diese Angaben werden durch die Einzugsstellen festgelegt und stehen durch die Beitragsdatei zur Verfügung (ggf. können Sie diese beim ersten Aufruf über die Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN neu einladen). Eine manuelle Anpassung ist allerdings möglich. 

Diese Angaben haben auch Auswirkung auf die Berechnung der Umlagen selbst. Liegt zum Beispiel eine Begrenzung auf BBG vor, darf die Umlage nicht vom vollen Entgelt ermittelt werden.

Manuelles Einpflegen von Umlagesätzen

Unsererseits werden nur die allgemeinen Umlagesätze in der Software eingepflegt. Sollten Sie den verminderten oder erhöhten Satz beantragt haben, dann ist dieser manuell einzupflegen.

Beachten Sie:

In Fall des manuellen Einpflegens von Umlagesätzen darf die Funktion BEITRÄGE HOLEN nicht mehr im betreffenden Datensatz ausgeführt werden, da sonst Ihre Sätze durch die Vorgaben wieder überschrieben werden.

Erhöhten oder verminderten Satz manuell einpflegen

Gehen Sie wie folgt vor: Führen auf dem Register: UMLAGESÄTZE Sie mit der Maus einen Rechtsklick auf das „Gültig ab-Datum“ der Tabelle aus und wählen Sie als Auswahl: NEU – KOPIEREN.


Durch diese Aktion wird ein neuer Datensatz am Ende der Tabelle erzeugt. Geben Sie dann das neue „Gültig ab-Datum“ an und nehmen die Änderungen, per Doppelklick in die jeweilige Zeile, an den Sätzen vor.

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