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Zusatzbeitrag ab 01.01.2019

Aufgrund der aktuellen Regelungen ist der Zusatzbeitrag (ZB) seit dem 01.01.2019 paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Vor diesem Stichtag zahlten Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag alleine.

Zusatzbeitrag bis 31.12.2018

Im Zuge der Absenkung der Beitragssätze sowie der Einführung von einkommensabhängigen Zusatzbeiträgen fiel der bisherige, allein von den Mitgliedern zu tragende Beitragsanteil in Höhe von 0,9 % von 01.01.2015 bis 31.12.2018 weg beziehungsweise ging in dem neu geschaffenen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag auf. Dieser Zusatzbeitrag wurde von den Einzugsstellen entsprechend unterschiedlich festgelegt. 

Zusatzbeitrag hinterlegen 

Die individuellen Zusatzbeiträge sind bei der jeweiligen Einzugsstelle zu hinterlegen (STAMMDATEN - EINZUGSTELLEN). Dafür stehen die Register: "Zusatzbeitrag ab 01.01.2019" und "Zusatzbeitrag bis 31.12.2018" zur Verfügung.
Der Zusatzbeitrag kann manuell eingetragen oder aus den Vorgaben geladen werden. Für letzteres steht die Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN zur Verfügung. Bitte prüfen Sie diese Daten sorgfältig und nehmen Sie ggf. die notwendigen Anpassungen vor. 

Beachten Sie:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag heranzuziehen. Dieser beträgt weiterhin 0,9 % und ist in den Systemvorgaben (PARAMETER - ABRECHNUNG) hinterlegt.

Auswertungen / Drucke 

  • Der Zusatzbeitrag wird auch auf dem Lohnkonto entsprechend ausgewiesen.
  • Die Layouts für das Lohnjournal sowie das "Lohnjournal (erweitert)" wurden angepasst. Der Zusatzbeitrag wird im Wert der KV ausgewiesen.
  • Der Zusatzbeitrag wird auch in der Lohn- und Gehaltstasche ausgewiesen. Bitte beachten Sie beim Endlos-Vordruck, dass in den kumulierten Werten der Zusatzbeitrag mit dem KV-Beitrag addiert wird.
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