Die nachfolgenden Informationen sind für Sie relevant, wenn Sie Photovoltaik-Anlagen verkaufen und das FiBu-Modul in der Software nutzen. Durch den Nullsteuersatz wurde das UVA-Formular um neue Zeilen angepasst.

Das Anlegen des Nullsteuersatzes in der Software haben wir für Sie detailliert in folgendem Bereich der Hilfe beschrieben: Nullsteuersatz - 0% - in Software erfassen (Jahressteuergesetz 2022) - PV-Anlagen Photovoltaik (PV).

Angepasstes Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) 

Neue Zeilen in der UVA

In der Umsatzsteuervoranmeldung sind folgende Zeilen neu hinzugekommen, welche die gesetzliche Anpassung rund um den Nullsteuersatz als Hintergrund haben:

ZeileBezeichnungFeldnr. für UvA
Zeile 14zum Steuersatz von 0 %87
Zeile 26zum Steuersatz von 0 %90


Diese werden auch in der Übertragung über ELSTER übernommen: Übermittlung (mittels Elster-Schnittstelle).

  • Zeile 14: "Umsatz 0 %    -> Kennzeichen 87
  • Zeile 26: "EU Umsatz 0 %    -> Kennzeichen 90

Beachten Sie:

Sollten Sie zuvor bereits über das Update 6742 das Layout für den Druck der UVA installiert haben, so löschen Sie bitte nach dem Update auf 6745 zunächst dieses Layout und laden Sie es erneut aus den Vorgaben. Gehen Sie wie folgt vor:

  • Navigieren Sie über Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - Schaltfläche: "Umsatzsteuervoranmeldung" zu den Ausgabelayouts in diesem Bereich
  • Markieren Sie den Eintrag: "(Umsatzsteuervoranmeldung 2023)" und wählen über Schaltfläche: WEITERE den Eintrag: LÖSCHEN; Bestätigen Sie die Abfrage
  • Im Anschluss laden Sie über Schaltfläche: KOPIEREN - Eintrag: "(Umsatzsteuervoranmeldung 2023)" dieses Vorgabelayout erneut ein