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Es erfolgt eine digitale Rückmeldung der Krankenkasse, ob Vorbeschäftigung(en) vorliegen. Beachten Sie, dass die Rückmeldung nach Anmeldung des kurzfristig Beschäftigten erfolgt (mit Grund der Abgabe 10 oder 40).

Rückmeldung in Lohn-Abrechnungsdaten des Mitarbeiters

Die Rückmeldungen werden über die Funktion: Externe Meldungen verarbeiten abgerufen.

Liegen entsprechende zu verarbeitende Daten in diesem Bereich vor, werden diese in der Übersicht dargestellt. In untenstehenden Beispiel-Bild liegen Daten zum Verarbeiten vor, auch „Rückmeldung bei kurzfristiger Beschäftigung“.

Speicherung in Mitarbeiter-Stammdaten unter externe Grundlagen

Nachdem die Daten verarbeitet wurden, werden diese im betroffenen Mitarbeiter-Datensatz gespeichert.

Inhalt der Rückmeldung: Im Kalenderjahr der Verarbeitung einer Anmeldung bestand / besteht eine weitere kurzfristige Beschäftigung.

In der Software wird die Spalte "kurzfristige Beschäftigung" mit: JA oder NEIN gefüllt. Es werden keine Zeitangaben im Rahmen der Rückmeldung übermittelt.

Bei Abweichungen

Gehen Sie in den Dialog mit dem Arbeitnehmer, falls Angaben vom Einstellungsbogen abweichen und nehmen Sie ggf. Korrekturen der Bewertung der Beschäftigung vor.

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