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Definition: RV-BEA

  • Das "RV" steht als Abkürzung für Rentenversicherung. Das "BEA" für Bescheinigungen Elektronisch anfordern und annehmen
  • Im RV-BEA-Verfahren wird die elektronische Anforderung einer gesonderten Meldung ("GML57") durch die Deutsche Rentenversicherung abgedeckt
  • Durch RV-BEA wurde die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut und somit Bürokratie abgebaut
  • Mit Hilfe von RV-BEA können Rentenversicherungsträger bei einem Arbeitgeber Bescheinigungen elektronisch anfordern - Ebenso können über diese Verfahren Anträge des Arbeitgebers oder Rückantworten entgegen genommen werden
  • Seit dem 01.07.2021 ist keine Registrierung des Verfahrens mehr notwendig, da die Deutsche Rentenversicherung Ihnen die Aufforderung für eine gesonderte Meldung automatisch digital übermittelt

Eine Gesonderte Meldung "GML57" über die beitragspflichtigen Einnahmen ist in den folgenden Fällen abzugeben (siehe auch § 194 (1) SGB VI):

  • Auf Verlangen des Rentenantragstellers
  • Bei einem Auskunftsersuchen des Familiengerichts im Versorgungsausgleichsverfahren

Bei einem weiteren Teilverfahren von RV-BEA, „A1“, kann der Arbeitgeber eine Entsendebescheinigung für einen Beschäftigten bei der Rentenversicherung elektronisch beantragen, hierzu ist keine Registrierung erforderlich. Dieses Verfahren haben wir beschrieben unter: A1-Bescheinigung - erstellen und elektronisch übertragen.


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