Mit dem RV-BEA-Verfahren wird die elektronische Anforderung einer gesonderten Meldung durch die Deutsche Rentenversicherung abgedeckt.
Eine Gesonderte Meldung über die beitragspflichtigen Einnahmen ist in den folgenden Fällen abzugeben (siehe auch § 194 (1) SGB VI):
- Auf Verlangen des Rentenantragstellers
- Bei einem Auskunftsersuchen des Familiengerichts im Versorgungsausgleichsverfahren
Die Anmeldung am elektronischen Verfahren ist für Arbeitgeber vorerst optional. Durch eine elektronische Abwicklung spart man jedoch Papierkram.