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Mit dem RV-BEA-Verfahren wird die elektronische Anforderung einer gesonderten Meldung durch die Deutsche Rentenversicherung abgedeckt.

Eine Gesonderte Meldung über die beitragspflichtigen Einnahmen ist in den folgenden Fällen abzugeben (siehe auch § 194 (1) SGB VI):

  • Auf Verlangen des Rentenantragstellers
  • Bei einem Auskunftsersuchen des Familiengerichts im Versorgungsausgleichsverfahren

Die Anmeldung am elektronischen Verfahren ist für Arbeitgeber vorerst optional. Durch eine elektronische Abwicklung spart man jedoch Papierkram.

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