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Speicherung von übertragenen Lohnnachweisen in den Betriebsstätten

Nach der Übertragung des Lohnnachweises wird dieser in der jeweils dazugehörigen Betriebsstätte gespeichert (Bereich: PERSONAL – Registerkarte: START – PARAMETER – ABRECHNUNG – BETRIEBSSTÄTTEN – Register: Berufsgenossenschaften - Lohnnachweis).


Die Tabelle enthält u.a. genauere Informationen zum Zeitbereich für den Übertragungen vorliegenden und die von der Berufsgenossenschaft benötigten beitragspflichtigen Entgelte und Arbeitsstunden.


Ausweisung der Daten des Lohnnachweises in den Annahmestellen der Parameter

Im UV-Meldeverfahren werden die Datensätze an die Betriebsnummer der UV-DAV adressiert. Diese lautet "95783331“ und ist unter PERSONAL – Registerkarte: START – PARAMETER – EINZUGSSTELLEN – ANNAHMENSTELLEN einzusehen.



Register: Lohnnachweis

In der Annahmestelle selbst finden Sie das Register: "Lohnnachweis“. Dort befindet sich im oberen Bereich der "Lohnnachweis-Ausgang“. Dieser enthält genauere Informationen zu übertragenen Lohnnachweisen. Im unteren Bildbereich werden unter "Lohnnachweis-Eingang“ die Verarbeitungsquittungen gespeichert, die von der Gegenstelle geliefert worden sind, sofern Sie durch Sie abgerufen worden sind.

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