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In den Stammdaten der Abteilungen besteht die Möglichkeit, eine Zuordnung zwischen der Abteilung, den verwendeten Betriebsstätten und Gefahrtarifstellen herzustellen. In Abhängigkeit des durchgeführten Stammdatenabrufs ist auch in diesem Bereich eine zeitliche Abgrenzung gegeben. 

 

 

Nimmt der Mandant NICHT am Verfahren zur elektronischen Datenübertragung teil, ist die manuelle Zuordnung von Gefahrtarifstellen nach wie vor möglich. Die bisher verwendeten Gefahrtarifstellen werden im Zuge eines Jahresabschlusses jeweils in das Folgejahr fortgeschrieben.

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