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Beachten Sie:

In Bezug auf den Zusatzbeitrag die neuen Regelungen, welche ab 01.01.2015 in Kraft getreten sind und kontaktieren Sie ggfs. die jeweilige Einzugsstelle.

Im Zuge der Absenkung der Beitragssätze sowie der Einführung von einkommensabhängigen Zusatzbeiträgen fällt der bisherige, allein von den Mitgliedern zu tragende Beitragsanteil in Höhe von 0,9 % ab 01.01.2015 weg bzw. geht in dem neu geschaffenen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag auf. Dieser Zusatzbeitrag kann von den Einzugsstellen entsprechend unterschiedlich fest gelegt werden. 

Zusatzbeitrag hinterlegen 

Die individuellen Zusatzbeiträge sind bei der jeweiligen Einzugsstelle zu hinterlegen (STAMMDATEN - EINZUGSTELLEN). Dafür steht das Register: "Zusatzbeitrag" zur Verfügung. 

 

Der Zusatzbeitrag kann manuell eingetragen oder aus den Vorgaben geladen werden. Für letzteres steht die Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN zur Verfügung. Bitte prüfen Sie diese Daten sorgfältig und nehmen Sie ggf. die notwendigen Anpassungen vor. 

Beachten Sie:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag heranzuziehen. Dieser beträgt weiterhin 0,9 % und ist in den Systemvorgaben (PARAMETER - ABRECHNUNG) hinterlegt.

Auswertungen / Drucke 

  • Der Zusatzbeitrag wird auch auf dem Lohnkonto entsprechend ausgewiesen.
  • Die Layouts für das Lohnjournal sowie das "Lohnjournal (erweitert)" wurden angepasst. Der Zusatzbeitrag wird im Wert der KV ausgewiesen.
  • Der Zusatzbeitrag wird auch in der Lohn- und Gehaltstasche ausgewiesen. Bitte beachten Sie beim Endlos-Vordruck, dass in den kumulierten Werten der Zusatzbeitrag mit dem KV-Beitrag addiert wird.
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