Um ein Beschäftigungsverbot abzurechnen und die korrekten Werte für den Lohnfortzahlungsantrag ermitteln zu können, sind folgende Einstellungen vorzunehmen:
- Im Bereich STAMMDATEN - EINZUGSSTELLEN - Register: "Umlagesätze" ist der Erstattungssatz bei Beschäftigungsverbot in Prozent zu hinterlegen.
- Im Bereich STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - FEHLZEITEN ist die Fehlzeit für das Beschäftigungsverbot zu hinterlegen. Als Art der Fehlzeit wird "10.4 Erstattung während des Beschäftigungsverbotes" ausgewählt.
- In der Bruttolohnerfassung erfolgt die Eingabe der Daten in gewohnter Art und Weise.
Weitere Informationen zum Thema Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot entnehmen Sie bitte dem Kapitel "Lohnfortzahlung / Erstattung".