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Auf dem Register: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN steht innerhalb der "Externen Grundlagen" der Bereich: "Bestandsabweichungen Meldeverfahren" zur Verfügung.

Wenn Einzugsstellen Abweichungen in ihren Datenbeständen zu den eingehenden Meldungen haben, melden sie diese elektronisch. Sie werden beim Abruf der Nachrichten der Annahmestellen an den Arbeitgeber übermittelt. Zum Thema haben wir unter folgender Seite die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Externe Meldungen verarbeiten - hier der Eintrag: Bestandsabweichungen Meldeverfahren.

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