Importregel für Zuweisung einer Kostenstelle

Bereits beim Aktualisieren der Kontoauszüge kann mittels Importregel eine Kostenstelle zugewiesen werden. 

Die Importregel definieren Sie unter PARAMETER - ABRECHNUNG - IMPORTREGELN FÜR ONLINE BANKING. Im Bereich "Anweisungen (Dann)" steht dafür der Eintrag "dann ist die Kostenstelle......" zur Verfügung. 

Beim Abrufen der Kontoauszüge werden die Importregeln abgearbeitet. Erzielt eine Regel einen Treffer wird dies einerseits in der Übersicht der Kontoauszüge angezeigt und andrerseits erfolgt im Kontoauszug der entsprechende Eintrag im Bereich "Vorgaben für Zuweisung". 

Werden die Buchungen nun zugeordnet, wird die Kostenstelle im Zahlungsverkehreingangs-Datensatz auf dem Register: "Zuweisung" entsprechen eingetragen. 

Bei Buchung dieser Zuordnung wird die Kostenstelle entsprechend berücksichtigt.

Manuelle Zuweisung einer Kostenstelle

Wurden keine Importregeln definiert, kann die Zuweisung der Kostenstelle auch direkt im Zahlungsverkehreingangs-Datensatz erfolgen. In einem Drop-Down-Menü kann die Kostenstelle ausgewählt werden. Selbstverständlich ist auch die Abänderung einer bereits eingetragenen Kostenstelle an dieser Stelle möglich.

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