Elektronische Daten-Übertragung von Steuererklärungen

Die Abkürzung Elster steht für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen. In Deutschland schreibt der Gesetzgeber seit 01.01.2005 vor, die Daten der Umsatzsteuervoranmeldung sowie Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung in elektronischer Form zu übermitteln. Dies wird mittels Elster-Schnittstelle realisiert. Die Werte der UVA, Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung werden verschlüsselt übertragen.

Allgemeine Voraussetzungen

Die Elster-Schnittstelle dient dazu die Lohnsteueranmeldungen Lohnsteuerbescheinigungen und ELStAM (Modul: Lohn) sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen (Modul: FiBu) an das zuständige Finanzamt zu senden. 

Damit eine Elster-Übertragung aus dem Programm erfolgen kann, muss auf dem jeweiligen Arbeitsplatz-Rechner entweder ein direkter Internetanschluss oder ein Proxy-Server verfügbar sein (Web-Anbindung). Besprechen Sie diese technischen Voraussetzungen gegebenenfalls mit Ihrem Systemadministrator. 

Eine Konfiguration der Elster-Anbindung ist erforderlich. 

Anmeldung bei "elsteronline"

Für eine authentifizierte Übertragung der Daten ist eine Anmeldung unter https://www.elsteronline.de erforderlich. 

Sie erhalten je nach gewählter Art der Registrierung bei elsteronline eines der folgenden Zertifikatsmedien:

  • Zertifikat als Datei
  • Zertifikat als Elster-USB-Stick
  • Zertifikat als SmartCard


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