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Hintergrund: Benötigtes Zertifikat für sicheren Datenaustausch mit der ITSG

Um an dem sicheren Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen teilzunehmen, ist zunächst ein Zertifikats-Antrag beim ITSG Trust Center vorzunehmen (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung). Seit dem 01.07.2023 wird für die Zertifikatsverwaltung die Online-Schnittstelle 2.5 des ITSG-Trust-Center genutzt.

Info:

Die Übertragungsanpassungen sind ab Build 6805 in der Software berücksichtigt, sodass die Online-Schnittstelle 2.5 der ITSG genutzt werden kann.

1) Vorab bei Erstantrag: Kontaktaufnahme ITSG zur Identifizierung und Authentifizierung im Registrierungsportal (falls noch nicht geschehen)

Bevor Sie in microtech büro+ das Zertifikat beantragen können, ist eine Identifizierung und Authentifizierung im Registrierungsportal der ITSG notwendig. Sofern dies noch nicht geschehen ist, muss dieser Schritt als Erstes vorgenommen werden. Bitte planen Sie hierfür Zeit ein, da die ITSG Ihnen die benötigten Unterlagen auf dem Postweg zustellt.

Identifizierungs- und Authentifizierungsprozess der ITSG

Für die Beantragung eines neuen Zertifikats ist vorab eine Identifizierung und Authentifizierung im Registrierungsportal der ITSG notwendig.

Für diese Schritte hält die ITSG eine PDF-Anleitung bereit. Lesen Sie sich diese Anleitung aufmerksam durch, bevor Sie den Registrierungsprozess bei der ITSG starten.

Externe Links:

  1. Anleitung der ITSG: https://www.itsg.de/wp-content/uploads/2022/11/Informationen-zum-Trust-Center-Registrierungsportal.pdf
  2. Link zum Registrierungsportal der ITSG: https://registrierungsportal.itsg.de

Beachten Sie:

Ausnahme: Folge-Anträge benötigen i. d. R. keine weitere Authentifizierung

Bei der Beantragung von Folge-Anträgen muss der Identifizierungs- und Authentifizierungsprozess der ITSG i. d. R. nicht vorgenommen werden, da Sie im Normalfall bereits durch ihr altes Zertifikat authentifiziert sind.

Beachten Sie:

  • Der Folge-Antrag muss mit einem gültigen Zertifikat erfolgen, ansonsten muss ein neues Zertifikat beantragt werden
  • Sollten sich relevante Daten - wie z. B. der Ansprechpartner - ändern, ist ebenfalls ein neues Zertifikat zu beantragen

Beachten Sie, dass ein Folgeantrag nur wenige Tage benötigt von Beantragung bis Abruf in der Software. Für einen Erstantrag sowie eine Authentifizierung und Registrierung bei der ITSG können laut Erfahrungswerten hingegen zwischen 1-2 Wochen vergehen, saisonal abweichend. Planen Sie bitte diese Zeiten ein.

Tipp: Pflegen Sie das Gültigkeitsdatums Ihres Zertifikats in Ihren Kalender mit Erinnerungsfunktion ein. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick, bis wann der Folgeantrag spätestens möglich ist.

2) Beantragung des Zertifikats über Parameter des Lohnmoduls

Nachdem Sie die postalische Antwort der ITSG erhalten haben, starten Sie den Antrag über die Software. In microtech büro+ wird der Zertifizierungsantrag direkt in der Software erstellt und versendet. Die Registrierungsstelle der ITSG prüft Ihre Angaben und leitet bei erfolgreicher Prüfung die Erstellung Ihres Zertifikats ein. Das Zertifikat wird im Anschluss automatisch im Zertifikatsspeicher von microtech büro+ hinterlegt. Der Zeitraum von der Beantragung bis zum Abruf des Zertifikats kann 1-2 Wochen dauern. Die Firma microtech hat keinen Einfluss auf die Dauer. Beachten Sie bitte, dass die Beantragung eines Zertifikats mit Kosten verbunden ist.

Info:

Externer Link: https://www.itsg.de/produkte/trust-center/zertifikat-beantragen ("Preise für ein Zertifikat")

Aufruf der Zertifikatsverwaltung in den Parametern des Lohnmoduls

Das Zertifikat wird im Lohnmodul über die Schaltfläche: PARAMETER – SONSTIGE – ZERTIFIKATSVERWALTUNG beantragt. 


Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie jeweils in einer eigenen Anleitung die Erst-Beantragung eines Zertifikats sowie die Beantragung eines Folgezertifikats beschrieben.

Der Zeitpunkt der Beantragung ist entscheidend

Die Beantragung eines Zertifikat sowie die Beantragung eines Folgezertifikats erfolgt in der Software über den gleichen, in dieser Dokumentation, beschriebenen Weg. Entscheidend ist jedoch der Zeitpunkt der Beantragung, der den Unterschied macht, ob ein neues Zertifikat oder ein Folgezertifikat beantragt wird. Nach den bisherigen Erfahrungen greift folgende Logik beim Beantragen des Zertifikats bei der ITSG:

  • Wenn das Zertifikat noch gültig ist, so wird ein Folgezertifikat beantragt
  • Wenn das Zertifikat bereits abgelaufen ist, so wird ein neues Zertifikat beantragt

Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten.


Übersicht:


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