Tipp:
Nutzen Sie auch unser kostenfreies Webinar für microtech-Anwender am Donnerstag, den 16.12.2021 um 10:00 Uhr. Es wird einen Vortrag mit vielen wichtigen Informationen zur Jahresaktualisierung geben sowie eine Fragerunde im Anschluss - Weitere Informationen und die Anmeldung zum Webinar unter: https://portal.microtech.de/aktuelles/598-jahresaktualisierung-2022-im-bereich-lohn
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Informationen
1.1. Empfohlenes Vorgehen für Lohnanwender
Eine detaillierte Beschreibung zu den Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss (inklusive Checkliste) stellen wir Ihnen Ihnen in der Hilfe unter Jahresabschluss Lohn zur Verfügung. Ein Ausdruck des Dokumentes kann hilfreich sein.
Beachten Sie:
Voraussetzung für die Durchführung des Jahresabschlusses ist, dass die Erfassung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember 2021 abgeschlossen ist und alle Drucke und sonstigen Auswertungen erledigt wurden.
Um die V22 zu aktivieren gehen Sie am Server als Supervisor wie folgt vor
- Erstellen Sie eine vollständige Datensicherung.
- Führen Sie den Monats- / Jahresabschluss innerhalb der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung durch (Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: JAHRESABSCHLUSS).
- Aktualisieren Sie das Programm. Laden Sie hierzu die aktuelle Vollversion Ihrer microtech-Software im Serviceportal herunter und starten Sie dann die Aktualisierung.
- Der erste Teil der Jahresaktualisierung für den Bereich "Lohn" ist ab Mindestversion 6524 enthalten (in dieser Aktualisierung sind unter anderem die neuen Sozialversicherungswerte und Steuerwerte enthalten) - der zweite Teil der Jahresaktualisierung wird zeitnah nach dem Jahreswechsel 2021/2022 bereitgestellt
- Aktivieren Sie im Programm die "Version 22": Registerkarte: HILFE - LIZENZ - es öffnet sich das Fenster: AKTIVIERUNGEN - Schaltfläche: VERSION 22.
Ein Assistent führt Sie durch den weiteren Prozess.
Nach der Freischaltung der Version 22
- Im Anschluss sind die Clients neu zu starten und die Nettolohnberechnung durchzuführen: Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember erneut prüfen (PERSONAL - REGISTERKARTE: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - ABRECHNUNG - "Nur für aktuellen Monat durchführen...").
- Ggf. Nettolohnberechnung durchführen: Dies ist nur erforderlich, wenn das Update für die Jahresaktualisierung nach dem Jahresabschluss 2020 durchgeführt wurde. In diesem Falle werden die SV-Meldungen durch die Nettolohnberechnung erstellt.
- Sozialversicherungs- und Unfallversicherungs-Meldungen versenden.
- Druck der SV- und UV-Meldungen für die Mitarbeiter.
- Lohnsteuerbescheinigungen erstellen und versenden.
- Mitarbeiter-Stammdaten auf Richtigkeit sowie Urlaubsanspruch für das neue Jahr prüfen.
- Einzugsstellen-Stammdaten prüfen und gegebenenfalls Zusatzbeitrag hinterlegen.
- Lohnartenstammdaten prüfen.
- Weitere wichtige Punkte finden Sie auch im Artikel: Jahresabschluss Lohn.
Beachten Sie:
Überprüfen Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter auf die Richtigkeit der neuen Abrechnungsvorgabe ab 01.01.2022, sowie den Urlaubsanspruch für das neue Jahr. In allen Ausbaustufen werden die SV-Jahresmeldungen immer beim Monatswechsel von Dezember auf Januar erstellt.
1.2. Empfohlenes Vorgehen für FiBu-Anwender
Um die V22 zu aktivieren gehen Sie am Server als Supervisor wie folgt vor
- Erstellen Sie eine vollständige Datensicherung.
- Aktualisieren Sie das Programm. Laden Sie hierzu die aktuelle Vollversion Ihrer microtech-Software im Serviceportal herunter und starten Sie dann die Aktualisierung.
- Die Jahresaktualisierung für den Bereich FiBu (zweiter Teil der Jahresaktualisierung) wird zeitnah nach dem Jahreswechsel 2021/2022 enthalten sein.
- Aktivieren Sie im Programm die "Version 22": Registerkarte: HILFE - LIZENZ - es öffnet sich das Fenster: AKTIVIERUNGEN - Schaltfläche: VERSION 22.
Ein Assistent führt Sie durch den weiteren Prozess.
Nach der Freischaltung der Version 22
- Im Anschluss sind die Clients neu zu starten
Beachten Sie:
Dieser Schritt ist zwingend notwendig, um folgende Formulare verwenden zu können:
- EÜR-Formular 2021
- Umsatzsteuervoranmeldung 2022
Diese Formulare werden mit dem zweiten Teil der Jahresaktualisierung in die Software eingebracht (Jahreswechsel 2021/2022)
1.3. Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung 2022
Die "Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung" können Sie unter Start - Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG einsehen.
Diese Daten werden durch das Update eingefügt und können / müssen NICHT manuell eingetragen werden.
Unter: ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN STEUER (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG) können Sie auch diese in der Software vorhandenen Werte einsehen.
In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere Werte entnehmen Sie bitte den o. a. Systemvorgaben im Programm.
Ab 01.01.2022 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:
Kranken- und Pflegeversicherung: | ||
alle Bundesländer (monatlich / jährlich): | 4.837,50 Euro / 58.050,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (monatlich / jährlich) | 5.362,50 Euro / 64.350,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Renten- und Arbeitslosenversicherung: | ||
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): | 7.050,00 Euro / 84.600,00 Euro | Senkung im Vergleich zum Vorjahr |
neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): | 6.750,00 Euro / 81.000,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung: | ||
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): | 3.290,00 Euro / 39.480,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
neue Bundesländer (monatlich / jährlich): | 3.150,00 Euro / 37.800,00 Euro | Senkung im Vergleich zum Vorjahr |
Ab dem 01.01.2022 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt | 14,60 % / 14,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen) | 1.30 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Beitragszuschuss AG zur KV | 353,14 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Rentenversicherung: | 18.60 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Arbeitslosenversicherung: | 2,40 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pflegeversicherung: | 3,05 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pflegeversicherung Sachsen: | AGA 1,025 % ANA 2,025 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben: | 0,35 % | Wert höher als im Vorjahr |
Insolvenzgeldumlage: | 0,09 % | Wert geringer zum Vorjahr |
Pauschale Krankenversicherung: | 13,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pauschale Rentenversicherung: | 15,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): | 2,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: | 450,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
monatliche Geringverdienergrenze: | 325,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Übergangsbereich | zwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Faktor F: | 0,7509 | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt: | mind. 175,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Vollarbeiterrichtwert | 1520 Stunden | Wert geringer zum Vorjahr |
Tipp:
Nutzen Sie auch unser kostenfreies Webinar für microtech-Anwender am Donnerstag, den 16.12.2021 um 10:00 Uhr. Es wird einen Vortrag mit vielen wichtigen Informationen zur Jahresaktualisierung geben sowie im Anschluss eine Fragerunde - Weitere Informationen und die Anmeldung zum Webinar unter: https://portal.microtech.de/aktuelles/598-jahresaktualisierung-2022-im-bereich-lohn
Diese Seite wird in Kürze um wichtige Informationen rund um die Jahresaktualisierung ergänzt.