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Innerhalb der jeweiligen Betriebsstätte erfolgt eine zeitliche Abgrenzung der Gefahrtarifstellen in den BG-Vorgaben. 

Der Aufruf erfolgt über Registerkarte: START - Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - BETRIEBSSTÄTTEN - Register: "Berufsgenossenschaft" - BG-Vorgaben. 



 


Gültig ab 2016: 

 

Das "Identifikationskennzeichen" muss hinterlegt werden. Es handelt sich dabei um die PIN (persönliche Identifikationsnummer), die Sie von Ihrem Unfallversicherungsträger erhalten haben.

Beachten Sie:

Ab dem Eintrag "Gültig ab 2016" ist eine manuelle Änderung oder Hinterlegung von Gefahrtarifstellen nicht mehr möglich, da diese über den Stammdatenabruf zur Verfügung gestellt werden müssen.

Nimmt der Mandant nicht am Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung teil, ist die manuelle Hinterlegung von Gefahrtarifstellen weiterhin möglich. Die bisher verwendeten Gefahrtarifstellen werden im Zuge des Jahresabschlusses jeweils in das Folgejahr fortgeschrieben. In diesem Falle erfolgt allerdings keine elektronische Übertragung des Lohnnachweises für das betreffende Kalenderjahr.


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