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Die Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung verpflichtet Einzelhändler, ihre Waren mit dem Grundpreis auszuzeichnen.
Auszeichnen muss derjenige, der Waren an den Letztverbraucher gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise abgibt. Betroffen sind also nicht nur typische Einzelhändler, sondern alle Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen.

Der Grundpreis ist für Deutschland in § 2 der Preisangabenverordnung geregelt.

Info

Wie Sie die Grundpreisberechung in büro+/ ERP-complete verwenden können erfahren Sie unter : https://confluence.microtech.de/display/PV19/Grundpreisberechnung

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