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  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Monats-, Änderungs- bzw. Bruttoliste

Anmeldung 

Bei Eintritt neuer Arbeitnehmer sind weiterhin die Abrechnungsvorgaben auf dem Register: "Steuer" anzugeben. Verwenden Sie hierzu die Daten, welche Ihnen vom Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden. Achten Sie besonders auf die Angabe der Beschäftigungsart.

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Nach dem Abruf laden Sie die Vorgaben über das Verarbeiten der externen Meldungen ein und prüfen Sie die ELStAM-Daten in den Mitarbeiterstammdaten, welche dann für die Abrechnung maßgeblich sind. 

Abmeldung 

Wenn Sie in den Abrechnungsvorgaben den Austritt hinterlegen, erfolgt automatisch - nach dem Speichern des Mitarbeiter-Datensatzes - die Erstellung einer Abmeldung für ELStAM. Es folgt das Szenario zum Versand und Abruf, wie bereits bei der Anmeldung beschrieben. 

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Note
titleBeachten Sie:

Die gemeinsame Meldung von An- und Abmeldung zu einem Mitarbeiter-Datensatz ist nicht möglich. Im Protokoll werden Sie auf diesen Umstand hingewiesen. Die Anmeldung wird versendet. Für die Abmeldung ist erneut der ELStAM-Assistent auszuführen.

Abruf: Monats-, Änderungs- bzw. Bruttoliste 

Der Abruf der Monats-, Änderungs- bzw. Bruttoliste durch den Arbeitgeber/ ist verpflichtend. 

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Note
titleBeachten Sie:

Es ist davon auszugehen, dass die Monats-, Änderungs- bzw. Bruttoliste frühesten zum ersten, spätestens jedoch zum fünften Werktag des Folgemonats zur Verfügung stehen.

Prüfen in welchem Abrechnungsmonat Sie sich befinden

Bevor Sie den Abruf der Monats-, Änderungs- bzw. Bruttoliste ausführen, prüfen Sie bitte in welchem Abrechnungsmonat Sie sich befinden. 

Note
titleBeachten Sie:

Seien Sie sich bitte bewusst, dass je nach Datenstand und eingehenden ELStAM-Daten, Veränderungen in den bestehenden Abrechnungen ausgelöst werden. 

Monatsabschluss noch nicht ausgeführt: Abruf nicht ausführen

Haben Sie den Monatsabschluss noch nicht ausgeführt, alle Lohn-/Gehaltstaschen ausgehändigt und Entgeltzahlungen geleistet, dann empfiehlt es sich, den Abruf NICHT auszuführen, weil sich aufgrund der eingehenden Listen und der damit evtl. geänderten ELStAM-Daten die Abrechnungen ändern. Aufgrund dieser Tatsache sind dann die Lohn-/Gehaltstaschen neu auszuhändigen und Entgeltzahlungen aufgrund der entstandenen Differenzen zu leisten. 

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