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Allgemein

Im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Verfahren ELStAM) ist die Finanzverwaltung für die Bildung und Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale und deren Bereitstellung für den Abruf durch den Arbeitgeber zuständig.

Die steuerlichen Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich aus den §§ 38 bis 39f des Einkommensteuergesetzes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei Aufnahme des Dienstverhältnisses bei der Finanzverwaltung anzumelden und zugleich die ELStAM anzufordern.

ELStAM in Software Schritt für Schritt erklärt

Auf den nachfolgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen für Sie kompakt zusammengestellt, damit Sie sich gut in der Software zurechtfinden.

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