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Somit ist gewährleistet, dass beim Versand der Beitragsnachweise / SV-Meldungen durch das im Mandanten gesetzte Systemwechsel-Kennzeichen erkannt wird, dass der Lohnnachweis versendet werden muss. Dieser Sachverhalt wird beim Aufbau des Lohnnachweises (beim Monatsabschluss) erkannt werden und der Lohnnachweis mit Grund UV06 erstellt. Im Protokoll des Monatsabschlusses werden Sie von der Software darauf hinzuweisen, dass der Lohnnachweis zu übertragen ist (als Warnung).
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Die Auswahl des Grundes Weitere Informationen zum Grund: "Systemwechsel" wird durch diese Funktion in den Abrechnungsvorgaben der Mitarbeiter gesetzt. Weitere Informationen auch im Bereich: Abrechnungsvorgaben. |
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