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titleBeachten Sie:

Klären Sie bitte alle offenen Punkte und Sonderfälle mit Ihrem Steuerberater, die nicht durch die FAQ des Bundesministerium für Finanzen abgedeckt sind, um Fehler bei der Einschätzung des Steuersatzes zu vermeiden!

Aufgrund §2 StBerG darf Hilfeleistung in Steuersachen oder buchhalterischen Fragen geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit. Daher ist unser Support auf die Technische Komponente der Software beschränkt.

2. Angepasstes Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) 

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