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Note
titleBeachten Sie:

Bitte klären Sie alle Fragen, die nicht von den FAQ des Bundesministerium für Finanzen beantwortet werden direkt mit Ihrem Steuerberater. Vermeiden Sie offenen Fragen rund um die Nullsteuer, um Fehler bei der Einschätzung des Steuersatzes zu vermeiden.

Aufgrund §2 StBerG darf Hilfeleistung in Steuersachen oder buchhalterischen Fragen geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit. Daher ist unser Support auf die Technische Komponente der Software beschränkt.

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