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  • RV-BEA steht als Abkürzung für Rentenversicherungs-Bescheinigungen Elektronisch anfordern und annehmen.
  • Mit dem Im RV-BEA-Verfahren wird die elektronische Anforderung einer gesonderten Meldung (GML57) durch die Deutsche Rentenversicherung abgedeckt. Dadurch soll die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut und Bürokratie abgebaut werden.
  • Mit Hilfe von RV-BEA können Rentenversicherungsträger bei einem Arbeitgeber Bescheinigungen elektronisch anfordern. Ebenso können über diese Verfahren Anträge des Arbeitgebers oder Rückantworten entgegen genommen werden.

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Registrierung des RV-BEA-Verfahrens

Jede Registrierung beinhaltet die Informationen "Hauptverfahren" und "Teilverfahren". Man registriert sich nur für das jeweilige Teilverfahren. Damit kann sich jeder Arbeitgeber seinen Bedürfnissen entsprechend an- und abmelden. 

Teilverfahren von RV-BEA

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, zum Beispiel "GML57" (Gesonderte Meldung), siehe: Registrierung am RV-BEA-Verfahren

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Damit kann sich jeder Arbeitgeber seinen Bedürfnissen entsprechend an- und abmelden.

Eine Gesonderte Meldung über die beitragspflichtigen Einnahmen ist in den folgenden Fällen abzugeben (siehe auch § 194 (1) SGB VI):

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Die Anmeldung am elektronischen Verfahren ist für Arbeitgeber vorerst optional. Durch eine elektronische Abwicklung spart man jedoch Papierkram.

Bei einem weiteren Teilverfahren von RV-BEA, „A1“, kann der Arbeitgeber eine Entsendebescheinigung für einen Beschäftigten bei der Rentenversicherung elektronisch beantragen, hierzu ist keine Registrierung erforderlich. Dieses Verfahren haben wir beschrieben unter: Assistent zur Erfassung der A1-Bescheinigung.