Definition: RV-BEA
- Das "RV" steht als Abkürzung für Rentenversicherung. Das "BEA" für Bescheinigungen Elektronisch anfordern und annehmen
- Im RV-BEA-Verfahren wird die elektronische Anforderung einer gesonderten Meldung ("GML57") durch die Deutsche Rentenversicherung abgedeckt
- Durch RV-BEA wurde die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut und somit Bürokratie abgebaut
- Mit Hilfe von RV-BEA können Rentenversicherungsträger bei einem Arbeitgeber Bescheinigungen elektronisch anfordern - Ebenso können über diese Verfahren Anträge des Arbeitgebers oder Rückantworten entgegen genommen werden
- Seit dem 01.07.2021 ist keine Registrierung des Verfahrens mehr notwendig, da die Deutsche Rentenversicherung Ihnen die Aufforderung für eine gesonderte Meldung automatisch digital übermittelt
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