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ElStEr-Übertragung der "Zusammenfassenden Meldung"
Seit dem 01.01.2013 ist die Die Übertragung der Daten aus der "Zusammenfassenden Meldung" (ZM-Meldung) ist auf elektronischem Weg über die ElStEr-Schnittstelle erforderlich. Diese Übertragung kann über die Schaltfläche: ÜBERTRAGEN (- "EU Steuermeldung mit ElStEr übertragen)
" oder über die Registerkarte: DATEI - SCHNITTSTELLEN - ELSTER-EXPORT SCHNITTSTELLE erfolgen.
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Die Beschreibung zur ElStEr-Schnittstelle lesen Sie bitte im Kapitel: "ElStEr-Export-Schnittstelle" nach. |
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