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Tip
titleTipp:

Es gibt eine Fristverlängerung für die Registrierung zum OSS-Verfahren:
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bestätigte am 1. Juli 2021, dass sofern es bisher nicht möglich war, die Registrierungsanzeige bis zum 30. Juni 2021 zu übermitteln, dies verspätet erfolgen kann.
Die Registrierung kann bis zum 10. August 2021 nachgeholt werden. Dies ermöglicht Ihnen, Ihre Fernverkäufe für das gesamte 3. Quartal über den OSS zu melden, auch wenn Sie den Stichtag (30. Juni 2021) verpasst haben.

Weitere Ausführungen hierzu – auch zur genauen Vorgehensweise im BOP, um die verlängerte Frist in Anspruch zu nehmen – erhalten Sie im im kostenlosen Webinar: One Stop Shop (OSS) und was ist eigentlich BOP? Dieses findet am Mittwoch, 14.07.2021 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr statt.
Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden erhalten Sie in unserem microtech Blog sowie in der Anmeldung zum Webinar.


1. Prüfung auf Anmeldepflicht zu OSS mittels Auswertung

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