...
Wählen Sie nun die Schaltfläche: AUSGEBEN.
Beispiel 1: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird sehr wahrscheinlich nicht für das Gesamtjahr erreicht
Nun erscheint die Auswertung der Umsatzsteuerschwelle. Die Gesamtsummer aller Länder (ohne UStIDNr) beträgt für den gewählten Zeitraum 0 Euro (Schwellenwert für das Gesamtjahr: 10.000 Euro).
Es wurden keine Umsätze erwirtschaftet, die eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig machen. Bleibt dieser Wert für das aktuelle Jahr unter dem Schwellenwert von 10.000 Euro, ist keine Aktion erforderlich.
Beispiel 2: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird voraussichtlich für das Gesamtjahr erreicht
Note | ||
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Die Layouts beachten standardmäßig die gebuchte Vorgänge der Vorgangsarten:
Sollten Sie abweichende Vorgangsbezeichnungen oder weitere zu berücksichtigende Vorgangsarten verwenden, muss der Filter in den Layouts angepasst werden. Gehen Sie hierzu im Bereich: VORGÄNGE auf Schaltfläche: LISTEN - AUSGABE BEARBEITEN. Wählen Sie im sich nun öffnen Fenster das zu ändernde Layout und passen Sie dies über: Gestalten an. Im Layout-Gestalter wählen Sie das: Register: PROJEKT - Filter an, um entsprechende Änderungen durchzuführen. |
Beispiel 1: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird sehr wahrscheinlich nicht für das Gesamtjahr erreicht
Nun erscheint die Auswertung der Umsatzsteuerschwelle. Die Gesamtsummer In der Auswertung der Umsatzsteuerschwelle beträgt die Gesamtsumme aller Länder (ohne UStIDNr) beträgt für den gewählten Zeitraum 4.468 0 Euro (Schwellenwert für das gesamte KalenderjahrGesamtjahr: 10.000 Euro).
Es wurden keine Umsätze erwirtschaftet, die eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig machen. Bleibt dieser Wert für das aktuelle Jahr unter dem Schwellenwert Es muss angenommen werden, dass bei exakt gleichbleibenden Umsatz in diesen EU-Ländern, ein Umsatz im Gesamtjahr von um die 8.936 Euro erwartet werden kann. Der Abstand zur Schwelle für das Gesamtjahr von 10.000 Euro würde somit knapp 1.064 Euro betragen. Da der Abstand zur Schwelle gering ist, könnte eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig werden. Behalten Sie Ihre Umsätze deshalb durch eine monatliche Auswertung im Überblick.
Beispiel 3: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird sehr wahrscheinlich für das Gesamtjahr erreicht
, ist keine Aktion erforderlich.
Beispiel 2: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird voraussichtlich für das Gesamtjahr erreicht
In der Auswertung der Umsatzsteuerschwelle beträgt In der Auswertung für das erste Halbjahr wurde eine Summe von 9.500 Euro für die Gesamtsumme aller Länder (ohne UStIDNr) ermittelt für den gewählten Zeitraum 4.468 Euro (Schwellenwert für das gesamte Kalenderjahr: 10.000 Euro). Da für das zweite Halbjahr
Es muss angenommen werden kann, dass Sie mehr als 500 Euro Umsätze im gleichen Zeitraum in diesem Bereich erwirtschaften werden, ist die Notwendigkeit einer Anmeldung für das OSS-Verfahren sehr wahrscheinlich.
Note | ||
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Der Abruf dieser Auswertung wird im Idealfall regelmäßig durchgeführt: Diese Auswertung sollte einmal im Monat erfolgen, da Ihr Unternehmen auch zu einem späteren Zeitpunkt unter die Regelungen von OSS fallen könnte. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihre Umsätze. |
Info | ||
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Das OSS-Verfahren betrifft nur den Umsatz, welcher in Zusammenhang mit Endkunden erwirtschaftet wurde (B2C mit dem EU-Ausland: Business to Customer). Private Endkunden besitzen i. d. R. keine Umsatzsteuer-ID-Nummer. Das B2B-Geschäft (Business to Business) fällt nicht unter die OSS-Regelung, dieses wird weiter mittels Umsatzsteuer-ID über die ZM-Meldungen versandt. |
2. Anmeldung bei BOP (Bundeszentralamt für Steuern Online-Portal)
Die Anmeldung zum OSS-Verfahren erfolgt mit Ihrem bestehenden Elster-Account. Halten Sie Ihre Anmeldedaten und Ihre Sicherheitsmerkmale (z. B. Elster-Zertifikat) bereit.
Tip | ||||
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Hinweise zur Anmeldung beim BOP (Bundeszentralamt für Steuern Online-Portal) haben wir für Sie auch in einem kurzen YouTube-Video zusammengefasst:
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A) Anmeldeseite
Wechseln Sie zunächst auf die folgende Website: https://www.elster.de/bportal/start (Externer Link).
Nachdem Sie im Bereich "Mein BOP" die Schaltfläche: JETZT EINLOGGEN gewählt haben, öffnet sich auf der Website ein Konfigurations-Assistent. Je nach Computer-Hardware kann dies wenige Sekunden dauern, bis dieser geladen ist.
Ist dieser Assistent nun in der Website geöffnet, haben Sie die Auswahl unter "Login mit" zwischen folgenden Einträgen: Zertifikatsdatei, Personalausweis, Mobiles Login, Sicherheits-Stick, Signaturkarte.
B) Zugang mit Sicherheitsmerkmal bestätigen
In unserem Beispiel wählen wir den Eintrag: "Zertifikatsdatei": Über die Schaltfläche: DURCHSUCHEN suchen Sie diese Datei auf dem Speicherpfad Ihrer Computers oder eines angeschlossenen Mediums (z. B. Externe Festplatte, USB-Stick) - diese hat die Endung PFX, nutzen Sie ggf. auch die Windowssuche mit Sternchen nach "*.pfx". Ist die Zertifikatsdatei ausgewählt, geben Sie nun das zugehörige Passwort ein und bestätigen Sie die Angaben mit "Login".
C) Unter "Mein BOP" in den Bereich: "Alle Formulare" wechseln
Öffnen Sie den entsprechenden Link "Alle Formulare".
D) Wählen Sie den Bereich "Steuer-International" - One-Stop-Shop
bei exakt gleichbleibenden Umsatz in diesen EU-Ländern, ein Umsatz im Gesamtjahr von um die 8.936 Euro erwartet werden kann. Der Abstand zur Schwelle für das Gesamtjahr von 10.000 Euro würde somit knapp 1.064 Euro betragen. Da der Abstand zur Schwelle gering ist, könnte eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig werden. Behalten Sie Ihre Umsätze deshalb durch eine monatliche Auswertung im Überblick.
Beispiel 3: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird sehr wahrscheinlich für das Gesamtjahr erreicht
In der Auswertung für das erste Halbjahr wurde eine Summe von 9.500 Euro für die Gesamtsumme aller Länder (ohne UStIDNr) ermittelt (Schwellenwert für das gesamte Kalenderjahr: 10.000 Euro). Da für das zweite Halbjahr angenommen werden kann, dass Sie mehr als 500 Euro Umsätze im gleichen Zeitraum in diesem Bereich erwirtschaften werden, ist die Notwendigkeit einer Anmeldung für das OSS-Verfahren sehr wahrscheinlich.
Note | ||
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Der Abruf dieser Auswertung wird im Idealfall regelmäßig durchgeführt: Diese Auswertung sollte einmal im Monat erfolgen, da Ihr Unternehmen auch zu einem späteren Zeitpunkt unter die Regelungen von OSS fallen könnte. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihre Umsätze. |
Info | ||
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Das OSS-Verfahren betrifft nur den Umsatz, welcher in Zusammenhang mit Endkunden erwirtschaftet wurde (B2C mit dem EU-Ausland: Business to Customer). Private Endkunden besitzen i. d. R. keine Umsatzsteuer-ID-Nummer. Das B2B-Geschäft (Business to Business) fällt nicht unter die OSS-Regelung, dieses wird weiter mittels Umsatzsteuer-ID über die ZM-Meldungen versandt. |
2. Anmeldung bei BOP (Bundeszentralamt für Steuern Online-Portal)
Die Anmeldung zum OSS-Verfahren erfolgt mit Ihrem bestehenden Elster-Account. Halten Sie Ihre Anmeldedaten und Ihre Sicherheitsmerkmale (z. B. Elster-Zertifikat) bereit.
Tip | ||||
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Hinweise zur Anmeldung beim BOP (Bundeszentralamt für Steuern Online-Portal) haben wir für Sie auch in einem kurzen YouTube-Video zusammengefasst:
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A) Anmeldeseite
Wechseln Sie zunächst auf die folgende Website: https://www.elster.de/bportal/start (Externer Link).
Nachdem Sie im Bereich "Mein BOP" die Schaltfläche: JETZT EINLOGGEN gewählt haben, öffnet sich auf der Website ein Konfigurations-Assistent. Je nach Computer-Hardware kann dies wenige Sekunden dauern, bis dieser geladen ist.
Ist dieser Assistent nun in der Website geöffnet, haben Sie die Auswahl unter "Login mit" zwischen folgenden Einträgen: Zertifikatsdatei, Personalausweis, Mobiles Login, Sicherheits-Stick, Signaturkarte.
B) Zugang mit Sicherheitsmerkmal bestätigen
In unserem Beispiel wählen wir den Eintrag: "Zertifikatsdatei": Über die Schaltfläche: DURCHSUCHEN suchen Sie diese Datei auf dem Speicherpfad Ihrer Computers oder eines angeschlossenen Mediums (z. B. Externe Festplatte, USB-Stick) - diese hat die Endung PFX, nutzen Sie ggf. auch die Windowssuche mit Sternchen nach "*.pfx". Ist die Zertifikatsdatei ausgewählt, geben Sie nun das zugehörige Passwort ein und bestätigen Sie die Angaben mit "Login".
C) Unter "Mein BOP" in den Bereich: "Alle Formulare" wechseln
Öffnen Sie den entsprechenden Link "Alle Formulare".
D) Wählen Sie den Bereich "Steuer-International" - One-Stop-Shop
Im Bereich: "Steuer-International" klicken Sie auf den Link von: "One-Stop-Shop (OSS) Im Bereich: "Steuer-International" klicken Sie auf den Link von: "One-Stop-Shop (OSS) für in der EU ansässige Unternehmer - EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop).
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Info | ||
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Bei den Ausbaustufen büro+ professionell, commercial, universal und ERP-complete sind die Steuersätze manuell (d. h. ohne den Assistenten) anzulegen. Für diese Ausbaustufen stehen bis zu 100 Steuerschlüssel zur Verfügung. Es kann sinnvoll sein, für die anzulegenden Steuerschlüssel einen einheitlichen freien Bereich zu wählen, z. B. von 70 bis 100 oder 80 bis 100. |
B) OHNE ASSISTENT: Anlage der Steuerschlüssel für die EU-Umsatzsteuer ausführen
Die Anlage der Steuerschlüssel wird in Ausbaustufen büro+ professional, commercial, universal sowie ERP-complete manuell angelegt.
Beachten Sie das folgende Vorgehen:
Manuelle Anlage der Steuerschlüssel für die EU-Umsatzsteuer unter: PARAMETER - SONSTIGE - UMSATZSTEUER
...
Beispiel für Italien
Legen Sie eine neue Umsatzsteuer im Nummernbereich ab z. B. 70 oder 80 an und verwenden Sie die nachfolgenden Einstellungen:
...
* = Den Wert für das DATEV-Feld besprechen Sie bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater
Register: Steuersatz Vorgaben (am Beispiel: Italien mit dem Steuersatz "Standard")
- Im Bereich "Steuer" ist als "Satz (%)" ist der passende Wert einzutragen, z. B. 22,0 für den Standard-Satz (Italien)
- Wählen Sie als "Suffix "IT22"
- Bezeichnung für Druck: "22%"
- Gültig für das Land: "Italien" (per Drop-Down-Menü zu wählen)
- In Umsatzsteuervoranmeldung sind diese Umsätze weiterhin im Bereich „im Inland nicht steuerbar, EU-Ausland“ anzugeben, UvA-Feldnummer: 45 (keine Änderung zu bisher)
Nachdem Sie diese Eingaben getroffenen haben, wechseln Sie das Register.
Register: FiBu
Wählen Sie hier folgende Hinterlegung:
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Note | ||
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Es wird NICHT für jedes Land ein separates FiBu-Erlöskonto verwendet. Da der Bedarf sehr je Mandant sehr individuell zu bewerten ist - und die verfügbaren Konten im DATEV-Kontenrahmen endlich sind - wird dies so vorgenommen. Sollten Sie andere Anforderungen haben, können Sie auch von diesem Beispiel abweichen. Besprechen Sie dann Ihr indivudelles Vorgehen z. B. mit einem Steuerberater. |
MANUELLE Landeszuweisung unter: PARAMETER Sonstige - Landeszuweisungen für Umsatzsteuerkategorie
Nachdem Sie alle Umsatzsteuer-Datensätze für die benötigten Länder angelegt haben, müssen Sie die Landeszuweisungen für die Umsatzsteuerkategorie vornehmen.
Öffnen Sie hierzu den Datensatz, den Sie bearbeiten möchten mittels Schaltfläche: ÄNDERN. Als Beispiel soll der der Datensatz für "Italien" geöffnet werden.
Tragen Sie nun auf dem Register: "Vorgaben" im Bereich: "One-Stop-Shop - abweichende Steuerschlüssel (für Italien)" die Zuweisung händisch ein und tragen Sie auch ein Gültigkeitsdatum ein (da das Verfahren ab 01.07.2021 in Kraft tritt, ist z. B. dieser Wert zu wählen).
Dem entsprechenden Wert des Inland-Steuerschlüssel ist der zugehörige Wert des Steuerschlüssels für die EU-Umsatzsteuer zuzuordnen.
In diesem Beispiel wird sowohl der normale, als auch der ermäßigte Steuerschlüssel zugeordnet.
Info | ||
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Generell ist es sinnvoll, an dieser Stelle beide Zuweisungen (normal / ermäßigt vorzunehmen) - in bestimmten Fällen kann es auch sinnvoll sein, davon abzuweichen:
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Wiederholen Sie im Anschluss die Zuordnung für alle Länder, die Sie benötigen und für die Sie zuvor die Anlage der Steuerschlüssel für die EU-Umsatzsteuer durchgeführt haben.
Info | ||
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Die Werte für die jeweiligen Zuordnungen erfahren Sie auf der Website der EU:
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4. Abweichende Steuerschlüssel im Artikel konfigurieren
Im Bereich: VERKAUF - ARTIKEL kann auf dem Register: STEUER / EINHEIT / KENNZEICHEN auch ein abweichender Steuerschlüssel genutzt werden.
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title | Beachten Sie: |
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Aufgrund des Assistenten oder der von Ihnen manuell vorgenommen Belegung in den Landeszuweisungen muss nicht in jeden Artikel ein abweichender ausländischer Steuersatz angelegt werden. Dies ist schon mit der Zuweisung passiert.
Unter Umständen sind in den Artikeln bereits ausländische Steuerschlüssel angelegt. Die Priorisierung von büro+ ist wie folgt:
- Hinterlegung im Artikel (Folgendes ist in einem solchen Fall zu hinterlegen: Die Abweichung zwischen "normal" und "ermäßigt", wenn z. B. in Deutschland für einen Artikel der normale Steuersatz gilt, in Italien hingegen der ermäßigte oder wenn in einem Land für den entsprechenden Artikel ein zweiter ermäßigter Steuersatz oder "super reduced"-Steuersatz für diesen Anwendung findet)
- Hinterlegung in den Landeszuweisungen für Umsatzsteuerkategorien
- Hinterlegung in den Umsatzsteuerkategorien (für den Fall, dass in 2. keine Hinterlegung stattfand)
Tipp: Sollten Sie bereits vor der Einführung des OSS-Verfahrens "Abweichende Steuerschlüssel für Auslandskunden" in den Artikeln vergeben haben, prüfen Sie diese bitte.
Steuerschlüssel einen einheitlichen freien Bereich zu wählen, z. B. von 70 bis 100 oder 80 bis 100. |
B) OHNE ASSISTENT: Anlage der Steuerschlüssel für die EU-Umsatzsteuer ausführen
Die Anlage der Steuerschlüssel wird in Ausbaustufen büro+ professional, commercial, universal sowie ERP-complete manuell angelegt.
Beachten Sie das folgende Vorgehen:
Manuelle Anlage der Steuerschlüssel für die EU-Umsatzsteuer unter: PARAMETER - SONSTIGE - UMSATZSTEUER
Legen Sie die benötigten Steuerschlüssel manuell an und benennen Sie diese korrekt.
Beispiel für Italien
Legen Sie eine neue Umsatzsteuer im Nummernbereich ab z. B. 70 oder 80 an und verwenden Sie die nachfolgenden Einstellungen:
Bezeichnung | Suffix | DATEV* | Satz (%) |
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OSS Italien (Ermäßigt) 10,0 % | IT10 | 0 | 10,0 |
OSS Italien (Standard) 22,0 % | IT22 | 0 | 22,0 |
* = Den Wert für das DATEV-Feld besprechen Sie bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater
Register: Steuersatz Vorgaben (am Beispiel: Italien mit dem Steuersatz "Standard")
- Im Bereich "Steuer" ist als "Satz (%)" ist der passende Wert einzutragen, z. B. 22,0 für den Standard-Satz (Italien)
- Wählen Sie als "Suffix "IT22"
- Bezeichnung für Druck: "22%"
- Gültig für das Land: "Italien" (per Drop-Down-Menü zu wählen)
- In Umsatzsteuervoranmeldung sind diese Umsätze weiterhin im Bereich „im Inland nicht steuerbar, EU-Ausland“ anzugeben, UvA-Feldnummer: 45 (keine Änderung zu bisher)
Nachdem Sie diese Eingaben getroffenen haben, wechseln Sie das Register.
Register: FiBu
Wählen Sie hier folgende Hinterlegung:
Konto | SKR03 | SKR04 |
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Steuerkonto | 1728 | 3798 |
Erlöskonto | 8331 | 4331 |
Note | ||
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Es wird NICHT für jedes Land ein separates FiBu-Erlöskonto verwendet. Da der Bedarf sehr je Mandant sehr individuell zu bewerten ist - und die verfügbaren Konten im DATEV-Kontenrahmen endlich sind - wird dies so vorgenommen. Sollten Sie andere Anforderungen haben, können Sie auch von diesem Beispiel abweichen. Besprechen Sie dann Ihr indivudelles Vorgehen z. B. mit einem Steuerberater. |
MANUELLE Landeszuweisung unter: PARAMETER Sonstige - Landeszuweisungen für Umsatzsteuerkategorie
Nachdem Sie alle Umsatzsteuer-Datensätze für die benötigten Länder angelegt haben, müssen Sie die Landeszuweisungen für die Umsatzsteuerkategorie vornehmen.
Öffnen Sie hierzu den Datensatz, den Sie bearbeiten möchten mittels Schaltfläche: ÄNDERN. Als Beispiel soll der der Datensatz für "Italien" geöffnet werden.
Tragen Sie nun auf dem Register: "Vorgaben" im Bereich: "One-Stop-Shop - abweichende Steuerschlüssel (für Italien)" die Zuweisung händisch ein und tragen Sie auch ein Gültigkeitsdatum ein (da das Verfahren ab 01.07.2021 in Kraft tritt, ist z. B. dieser Wert zu wählen).
Dem entsprechenden Wert des Inland-Steuerschlüssel ist der zugehörige Wert des Steuerschlüssels für die EU-Umsatzsteuer zuzuordnen.
In diesem Beispiel wird sowohl der normale, als auch der ermäßigte Steuerschlüssel zugeordnet.
Info | ||
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Generell ist es sinnvoll, an dieser Stelle beide Zuweisungen (normal / ermäßigt vorzunehmen) - in bestimmten Fällen kann es auch sinnvoll sein, davon abzuweichen:
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Wiederholen Sie im Anschluss die Zuordnung für alle Länder, die Sie benötigen und für die Sie zuvor die Anlage der Steuerschlüssel für die EU-Umsatzsteuer durchgeführt haben.
Info | ||
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Die Werte für die jeweiligen Zuordnungen erfahren Sie auf der Website der EU:
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4. Abweichende Steuerschlüssel im Artikel konfigurieren
Im Bereich: VERKAUF - ARTIKEL kann auf dem Register: STEUER / EINHEIT / KENNZEICHEN auch ein abweichender Steuerschlüssel genutzt werden.
Warning | ||
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Aufgrund des Assistenten oder der von Ihnen manuell vorgenommen Belegung in den Landeszuweisungen muss nicht in jeden Artikel ein abweichender ausländischer Steuersatz angelegt werden. Dies ist schon mit der Zuweisung passiert. Unter Umständen sind in den Artikeln bereits ausländische Steuerschlüssel angelegt. Die Priorisierung von büro+ ist wie folgt:
Tipp: Sollten Sie bereits vor der Einführung des OSS-Verfahrens "Abweichende Steuerschlüssel für Auslandskunden" in den Artikeln vergeben haben, prüfen Sie diese bitte. |
Bei der Aktivierung des Kennzeichens ist über die Schaltfläche mit den drei Punkten "..." ein zusätzliches Fenster mit der Tabelle der abweichenden Steuerschlüssel verfügbar. Über ein Auswahl-Menü können Sie die Werte kontrollieren und mittels Drop-Down-Menü die Werte ändern, sofern dies notwendig ist.
Tip | ||
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In unserem microtech-Blog-Artikel: "Alles Neue zum Thema One Stop Shop (OSS)" stellen wir Ihnen eine kompakte Übersicht über das One Stop Shop-Verfahren zur Verfügung: In diesem Hilfe-Artikel zeigen wir Ihnen die einzelnen Schritte, die im Rahmen der Benutzung innerhalb der Software vorzunehmen sind. |
5. Abführung der Umsatzsteuer durch elektronische Schnittstelle eines Marktplatzbetreibers
Sollte die Umsatzsteuer bereits für Fälle, die unter OSS fallen, bereits durch den Marktplatzbetreiber abgeführt werden, kann über ein Feld im Vorgang auf dem Register: ADR.-KENNZEICHEN diese Information eingepflegt werden. Es stehen folgende Werte zur Verfügung:
- Ja
- Nein
- Unbekannt
Als Vorgabewert ist "Unbekannt" ausgewählt.
Note | ||
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Das Feld besitzt in der aktuellen Versionsstufe noch einen rein informellen Charakter! |
Beispiel:
Als Unternehmer verkaufen Sie Artikel über Plattformen. Je nach Ausgangsland, Zielland und Wert der zu liefernden Ware, wird die zu entrichtende Umsatzsteuer ggf. bereits durch die Plattform abgeführt oder muss vom Unternehmer entrichtet werden. Damit diese Informationen zunächst informell innerhalb der Software gepflegt werden können, steht das Feld zu Verfügung
Bei der Aktivierung des Kennzeichens ist über die Schaltfläche mit den drei Punkten "..." ein zusätzliches Fenster mit der Tabelle der abweichenden Steuerschlüssel verfügbar. Über ein Auswahl-Menü können Sie die Werte kontrollieren und mittels Drop-Down-Menü die Werte ändern, sofern dies notwendig ist.
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title | Tipp: |
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In unserem microtech-Blog-Artikel: "Alles Neue zum Thema One Stop Shop (OSS)" stellen wir Ihnen eine kompakte Übersicht über das One Stop Shop-Verfahren zur Verfügung:
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Optional: Was ist, wenn das Kennzeichen: "Teilnahme am MOSS-Verfahren" bereits vor längerer Zeit gesetzt wurde, da man bereits am MOSS-Verfahren teilnahm?
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