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In unserem microtech-Blog-Artikel: "Alles Neue zum Thema One Stop Shop (OSS)" stellen wir Ihnen eine kompakte Übersicht über das One Stop Shop-Verfahren zur Verfügung: In diesem Hilfe-Artikel zeigen wir Ihnen die einzelnen Schritte, die im Rahmen der Benutzung innerhalb der Software vorzunehmen sind. |
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Optional: Was ist, wenn das Kennzeichen: "Teilnahme am MOSS-Verfahren"
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bereits vor längerer Zeit gesetzt wurde, da man bereits am MOSS-Verfahren teilnahm?
Wenn in den Parametern bei "Umsatzsteuer-Meldung für das Ausland" bereits das Kennzeichen: Teilnahme an MOSS-Verfahren gesetzt wurde, sind Sie bereits für das Vorgängerverfahren registriert. Von der Handhabung her unterscheiden sich das MOSS- und OSS-Verfahren kaum. Der hauptsächliche Unterschied ist die kleinere Umsatzschwelle, welche nun für alle Länder der EU gilt. Im bisherigen MOSS-Verfahren galt die Lieferschwelle noch pro Land. Diese wurde im OSS-Verfahren vereinheitlicht: Die neue Lieferschwelle von 10.000 Euro gilt für alle Länder der EU.
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