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Table of Contents

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titleTipp:

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1. Prüfung auf Anmeldepflicht zu OSS mittels Auswertung

In microtech büro+ erhalten Sie in allen Ausbaustufen eine Auswertung, mit der Sie eine Information darüber bekommen, ob bisher getätigte oder künftige Umsätze vorliegen, die unter OSS fallen.

Um die Auswertung zu erhalten, navigieren Sie in den Bereich: VERKAUF - VORGÄNGE - Register: ARCHIV VORGÄNGE - Schaltfläche: LISTEN - Eintrag: "UMSATZLISTE NACH LÄNDERN". Diese steht zur Verfügung als:

  • Umsatzliste nach Ländern (Einzelbelege)
  • Umsatzliste nach Ländern (nur Summen)
Info
titleInfo:

Diese Auswertungs-Liste ist auch für die Meldung wichtig.

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Vor der Ausgabe erhalten Sie im Bereich "Auswahl und Drucker" die Möglichkeit die Sortierung anzupassen. Wählen Sie hier mittels der Auswahl den Eintrag: "Archiv Vorgänge nach Land der Lieferanschrift".

Wählen Sie außerdem den Zeitraum, für den die Auswertung erfolgen soll:

  • Kennzeichen: "Zeitraum beachten" aktivieren
  • Kennzeichen: "Zeitraum frei festlegen" aktivieren
  • Zeitraum: z. B. Januar bis Juni 2021 (um alle Umsätze seit Jahresbeginn zu beachten)
  • Auswahl nach: Monat

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Wählen Sie nun die Schaltfläche: AUSGEBEN.

...

titleBeachten Sie:

Die Layouts beachten standardmäßig die gebuchte Vorgänge der Vorgangsarten:

  • Rechnung I
  • Rechnung II
  • Schlussrechnung
  • Abschlagsrechnung
  • Gutschrift

Sollten Sie abweichende Vorgangsbezeichnungen oder weitere zu berücksichtigende Vorgangsarten verwenden, muss der Filter in den Layouts angepasst werden.

UI Expand
titleWeitere Informationen einblenden

Gehen Sie hierzu im Bereich: VORGÄNGE auf Schaltfläche: LISTEN - AUSGABE BEARBEITEN. Wählen Sie im sich nun öffnen Fenster das zu ändernde Layout und passen Sie dies über: Gestalten an.

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Im Layout-Gestalter wählen Sie das: Register: PROJEKT - Filter an, um entsprechende Änderungen durchzuführen.

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1. Prüfung auf Anmeldepflicht zu OSS mittels Auswertung

In microtech büro+ erhalten Sie in allen Ausbaustufen eine Auswertung, mit der Sie eine Information darüber bekommen, ob bisher getätigte oder künftige Umsätze vorliegen, die unter OSS fallen.

Um die Auswertung zu erhalten, navigieren Sie in den Bereich: VERKAUF - VORGÄNGE - Register: ARCHIV VORGÄNGE - Schaltfläche: LISTEN - Eintrag: "UMSATZLISTE NACH LÄNDERN". Diese steht zur Verfügung als:

  • Umsatzliste nach Ländern (Einzelbelege)
  • Umsatzliste nach Ländern (nur Summen)


Info
titleInfo:

Diese Auswertungs-Liste ist auch für die Meldung wichtig.

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Vor der Ausgabe erhalten Sie im Bereich "Auswahl und Drucker" die Möglichkeit die Sortierung anzupassen. Wählen Sie hier mittels der Auswahl den Eintrag: "Archiv Vorgänge nach Land der Lieferanschrift".

Wählen Sie außerdem den Zeitraum, für den die Auswertung erfolgen soll:

  • Kennzeichen: "Zeitraum beachten" aktivieren
  • Kennzeichen: "Zeitraum frei festlegen" aktivieren
  • Zeitraum: z. B. Januar bis Juni 2021 (um alle Umsätze seit Jahresbeginn zu beachten)
  • Auswahl nach: Monat

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Wählen Sie nun die Schaltfläche: AUSGEBEN.


Note
titleBeachten Sie:

Die Layouts beachten standardmäßig die gebuchte Vorgänge der Vorgangsarten:

  • Rechnung I
  • Rechnung II
  • Schlussrechnung
  • Abschlagsrechnung
  • Gutschrift

Sollten Sie abweichende Vorgangsbezeichnungen oder weitere zu berücksichtigende Vorgangsarten verwenden, muss der Filter in den Layouts angepasst werden.

UI Expand
titleWeitere Informationen einblenden

Gehen Sie hierzu im Bereich: VORGÄNGE auf Schaltfläche: LISTEN - AUSGABE BEARBEITEN. Wählen Sie im sich nun öffnen Fenster das zu ändernde Layout und passen Sie dies über: Gestalten an.

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Im Layout-Gestalter wählen Sie das: Register: PROJEKT - Filter an, um entsprechende Änderungen durchzuführen.

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(green star) Beispiel 1: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird sehr wahrscheinlich nicht für das Gesamtjahr erreicht

Nun erscheint die Auswertung der Umsatzsteuerschwelle. Die Gesamtsummer aller Länder (ohne UStIDNr) beträgt für den gewählten Zeitraum 0 Euro (Schwellenwert für das Gesamtjahr: 10.000 Euro).

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Es wurden keine Umsätze erwirtschaftet, die eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig machen. Bleibt dieser Wert für das aktuelle Jahr unter dem Schwellenwert von 10.000 Euro, ist keine Aktion erforderlich.


(star) Beispiel 2: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird voraussichtlich für das Gesamtjahr erreicht

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In der Auswertung der Umsatzsteuerschwelle beträgt die Gesamtsumme aller Länder (ohne UStIDNr) für den gewählten Zeitraum 4.468 Euro (Schwellenwert für das gesamte Kalenderjahr: 10.000 Euro).

Es muss angenommen werden, dass bei exakt gleichbleibenden Umsatz in diesen EU-Ländern, ein Umsatz im Gesamtjahr von um die 8.936 Euro erwartet werden kann. Der Abstand zur Schwelle für das Gesamtjahr von 10.000 Euro würde somit knapp 1.064 Euro betragen. Da der Abstand zur Schwelle gering ist, könnte eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig werden. Behalten Sie Ihre Umsätze deshalb durch eine monatliche Auswertung im Überblick.


(red star) Beispiel 3: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird sehr wahrscheinlich für das Gesamtjahr erreicht

In der Auswertung für das erste Halbjahr wurde eine Summe von 9.500 Euro für die Gesamtsumme aller Länder (ohne UStIDNr) ermittelt 

(green star) Beispiel 1: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird sehr wahrscheinlich nicht für das Gesamtjahr erreicht

Nun erscheint die Auswertung der Umsatzsteuerschwelle. Die Gesamtsummer aller Länder (ohne UStIDNr) beträgt für den gewählten Zeitraum 0 Euro (Schwellenwert für das Gesamtjahr: 10.000 Euro).

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Es wurden keine Umsätze erwirtschaftet, die eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig machen. Bleibt dieser Wert für das aktuelle Jahr unter dem Schwellenwert von 10.000 Euro, ist keine Aktion erforderlich.

(star) Beispiel 2: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird voraussichtlich für das Gesamtjahr erreicht

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In der Auswertung der Umsatzsteuerschwelle beträgt die Gesamtsumme aller Länder (ohne UStIDNr) für den gewählten Zeitraum 4.468 Euro (Schwellenwert für das gesamte Kalenderjahr: 10.000 Euro). Es muss Da für das zweite Halbjahr angenommen werden kann, dass bei exakt gleichbleibenden Umsatz in diesen EU-Ländern, ein Umsatz im Gesamtjahr von um die 8.936 Euro erwartet werden kann. Der Abstand zur Schwelle für das Gesamtjahr von 10.000 Euro würde somit knapp 1.064 Euro betragen. Da der Abstand zur Schwelle gering ist, könnte eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig werden. Behalten Sie Ihre Umsätze deshalb durch eine monatliche Auswertung im Überblick.

(red star) Beispiel 3: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird sehr wahrscheinlich für das Gesamtjahr erreicht

In der Auswertung für das erste Halbjahr wurde eine Summe von 9.500 Euro für die Gesamtsumme aller Länder (ohne UStIDNr) ermittelt (Schwellenwert für das gesamte Kalenderjahr: 10.000 Euro). Da für das zweite Halbjahr angenommen werden kann, dass Sie mehr als 500 Euro Umsätze im gleichen Zeitraum in diesem Bereich erwirtschaften werden, ist die Notwendigkeit einer Anmeldung für das OSS-Verfahren sehr wahrscheinlich.

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Note
titleBeachten Sie:

Der Abruf dieser Auswertung wird im Idealfall regelmäßig durchgeführt:

Diese Auswertung sollte einmal im Monat erfolgen, da Ihr Unternehmen auch zu einem späteren Zeitpunkt unter die Regelungen von OSS fallen könnte. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihre Umsätze.

Sie mehr als 500 Euro Umsätze im gleichen Zeitraum in diesem Bereich erwirtschaften werden, ist die Notwendigkeit einer Anmeldung für das OSS-Verfahren sehr wahrscheinlich.

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Note
titleBeachten Sie:

Der Abruf dieser Auswertung wird im Idealfall regelmäßig durchgeführt:

Diese Auswertung sollte einmal im Monat erfolgen, da Ihr Unternehmen auch zu einem späteren Zeitpunkt unter die Regelungen von OSS fallen könnte. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihre Umsätze.


Info
titleInfo:

Das

Info
titleInfo:

Das OSS-Verfahren betrifft nur den Umsatz, welcher in Zusammenhang mit Endkunden erwirtschaftet wurde (B2C mit dem EU-Ausland: Business to Customer). Private Endkunden besitzen i. d. R. keine Umsatzsteuer-ID-Nummer.

Das B2B-Geschäft (Business to Business) fällt nicht unter die OSS-Regelung, dieses wird weiter mittels Umsatzsteuer-ID über die ZM-Meldungen versandt.

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Bestätigen Sie das Willkommensfenster und den Datensicherungshinweis. Sie erhalten im nachfolgenden Fenster den Link zur Informationsseite der Europäischen Union.
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Auf dieser Seite der EU werden über die Suchleiste "online services" weitere Informationen zu den Steuersätzen angezeigt.

Tip
titleTipp:

In Deutschland beträgt der Steuersatz 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent. Viele Länder besitzen zwei ermäßigte Steuersätze, teils auch spezielle "super reduced"-Steuersätze.
In dieser Zuordnung ist in der Software bei den ermäßigten Steuersätzen als Standard-Wert immer der höhere Satz hinterlegt.

Haben Sie den Sonderfall, dass der niedrigere Steuersatz oder ein "super reduced"-Steuerschlüssel herangezogen werden muss, erfahren Sie den genauen Wert auf den Seiten der EU und können diesen in der Software anpassen.

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Wählen Sie nun die gewünschten Zuweisungen

Sie haben über die Kennzeichen im Assistenten die einzelnen Zuweisungen vorzunehmen.

Über das erste Kennzeichen wählen Sie das Land. Über die Kennzeichen: "Ermäßigt" und "Standard" steuern Sie, ob nur der standardmäßige, ermäßigte oder beide Schlüssel zugewiesen werden sollen.

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Nachdem der Assistent zur Anlage ausländischer Umsatzsteuerschlüssel für OSS durchlaufen wurde, kann nach Fertigstellung über die Registerkarte: "Übergeben/Auswerten" ein Protokolleintrag eingesehen werden. In diesem Eintrag wird unter anderem festgehalten, für welche Länder ein ermäßigter bzw. Standard EU-Umsatzsteuerschlüssel angelegt wurde. Weitere Informationen zum Aufruf der Protokolle: Protokollübersicht.

...

Info
titleInfo:

Die Werte für die jeweiligen Zuordnungen erfahren Sie auf der Website der EU:


4.

...

Einstellungen in der Adresse beachten

Bei Adressen, die unter das Thema: OSS fallen, muss im Adressdatensatz das Kennzeichen: "Inklusive Steuer" gesetzt sein., sofern die Kalkulation aufgrund von Brutto-Preisen erfolgt.

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5. Abweichende Steuerschlüssel im Artikel konfigurieren

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6. Berücksichtigung des Leistungsdatum im Vorgang

Die abweichenden Steuerschlüssel des OSS-Verfahrens werden aufgrund des Leistungsdatums beachtet. 

Beispiel:

  • Arbeitstag ist der 23.06.2021
  • Ein Kunde aus dem EU-Ausland ohne Steuer-ID hat eine Bestellung aufgegeben, die am 01.08. des Jahres ausgeführt werden soll
  • Es wurde ein Vorgang "RE12100008" mit Datum 23.06.2021 erfasst
  • In den Positionen ist das Leistungsdatum mit 01.08.2021 hinterlegt

→ Die abweichenden Steuerschlüssel des OSS Verfahrens werden aufgrund des

...

Leistungsdatums erkannt und automatisch passend eingefügt.

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7. Abführung der Umsatzsteuer durch elektronische Schnittstelle eines Marktplatzbetreibers

Sollte die Umsatzsteuer bereits für Fälle, die unter OSS fallen, bereits durch den Marktplatzbetreiber abgeführt werden, kann über ein Feld im Vorgang auf dem Register: ADR.-KENNZEICHEN diese Information eingepflegt werden.

Für das Feld: "USt durch elektr. Schnittstelle" stehen folgende Werte zur Verfügung:

  • Ja
  • Nein
  • Unbekannt

Als Vorgabewert ist "Unbekannt" ausgewählt.

Beispiel:

Als Unternehmer verkaufen Sie Artikel über Plattformen. Je nach Ausgangsland, Zielland und Wert der zu liefernden Ware, wird die zu entrichtende Umsatzsteuer ggf. bereits durch die Plattform abgeführt oder muss vom Unternehmer entrichtet werden. Sofern eine unterstützte Plattform die Abführung der Umsatzsteuer übernimmt, wird das Feld "USt durch elektr. Schnittstelle" automatisch gefüllt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem speziellen Artikel zu dieser Thematik:

Warning
titleBeachten Sie:

Das Feld: "USt durch elektr. Schnittstelle" beeinflusst die Steuerberechnung! Der Feldwert sollte deshalb nur automatisch von der Schnittstelle gefüllt werden, niemals manuell! Bei nicht unterstützen Plattformen ist das Feld nicht weiter zu beachten (Der Standard-Wert für nicht unterstützte Plattformen ist dann als „unbekannt“ eingetragen).


Tip
titleTipp:

Das Feld: Abführung Umsatzsteuer durch elektronische Schnittstelle [USteSst] lässt sich z. B. auch in der Tabellenansicht der Vorgänge einblenden.

UI Expand
titleBildhinweis einblenden

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In der Übersicht der Vorgänge wird dann der gesetzte Status in der Tabelle angezeigt.

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8. Land des Lieferbeginns

Damit klar nachvollzogen werden kann, wo eine Lieferung startet, befindet sich in den Vorgangspositionen das Feld: "Land des Lieferbeginns".


Info
titleInfo:

Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Artikel: Amazon FBA: Land des Lieferbeginns (Vorgangspositionen).

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7. Abführung der Umsatzsteuer durch elektronische Schnittstelle eines Marktplatzbetreibers

Sollte die Umsatzsteuer bereits für Fälle, die unter OSS fallen, bereits durch den Marktplatzbetreiber abgeführt werden, kann über ein Feld im Vorgang auf dem Register: ADR.-KENNZEICHEN diese Information eingepflegt werden. Es stehen folgende Werte zur Verfügung:

  • Ja
  • Nein
  • Unbekannt

Als Vorgabewert ist "Unbekannt" ausgewählt.

Beispiel:

Als Unternehmer verkaufen Sie Artikel über Plattformen. Je nach Ausgangsland, Zielland und Wert der zu liefernden Ware, wird die zu entrichtende Umsatzsteuer ggf. bereits durch die Plattform abgeführt oder muss vom Unternehmer entrichtet werden.

Note
titleBeachten Sie:

Ab MW-Version 5.11.553.0 befüllen wir diesen Wert für eBay und Kaufland.

Für alle anderen elektronischen Schnittstellen geschieht dies aktuell noch nicht (im Kontext anderer Plattformen besitzt das Feld derzeit noch einen rein informellen Charakter!)

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Optional: Was ist, wenn das Kennzeichen: "Teilnahme am MOSS-Verfahren" bereits vor längerer Zeit gesetzt wurde, da man bereits am MOSS-Verfahren teilnahm?

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Note
titleBeachten Sie:

Die Hinterlegungen, die bereits für das MOSS-Verfahren hinterlegt wurden, werden über das neue Verfahren nicht überschrieben.

Lesen Sie hierzu auch nachfolgende Artikel des bisherigen Verfahrens und kontrollieren Sie ggf., ob Anpassungen notwendig sind:

Tip
titleTipp:

Weitere Informationen zum Thema: One Stop Shop erhalten Sie auch in unserem kostenlosen Webinar: One Stop Shop (OSS) und was ist eigentlich BOP? Die Aufzeichnung des Webinars vom 14.07.2021 können Sie weiterhin abrufen: Anmeldung zum kostenlosen Webinar

Zusammenfassende Informationen erhalten Sie auch in unserem microtech Blog.