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Eine detaillierte Beschreibung zu den Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss (inklusive Checkliste) stellen wir Ihnen im Download-Center unseres Service-Portals zur Verfügung. Die Beschreibung finden Sie in diesem Bereich unter dem Titel: "LOHN 2020 - Jahresabschluss: Vorbereitung und Durchführung allgemein" (Bereich Funktionsbeschreibungen)Ihnen in der Hilfe unter Jahresabschluss Lohn zur Verfügung. Ein Ausdruck des Dokumentes kann hilfreich sein.
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- Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember erneut prüfen.
- Ggf. Nettolohnberechnung durchführen: Dies ist nur erforderlich, wenn das Update für die Jahresaktualisierung nach dem Jahresabschluss 2020 durchgeführt wurde. In diesem Falle werden die SV-Meldungen durch die Nettolohnberechnung erstellt.
- Sozialversicherungs- und Unfallversicherungs-Meldungen versenden.
- Druck der SV- und UV-Meldungen für die Mitarbeiter.
- Lohnsteuerbescheinigungen erstellen und versenden.
- Mitarbeiter-Stammdaten auf Richtigkeit sowie Urlaubsanspruch für das neue Jahr prüfen.
- Einzugsstellen-Stammdaten prüfen und gegebenenfalls Zusatzbeitrag hinterlegen.
- Lohnartenstammdaten prüfen.
- Weitere Punkte wichtige Punkte finden Sie auch im microtech Service-Portal - "LOHN 2020 - Jahresabschluss: Vorbereitung und Durchführung allgemein" (Bereich Funktionsbeschreibungen)Artikel: Jahresabschluss Lohn.
Note | ||
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Überprüfen Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter auf die Richtigkeit der neuen Abrechnungsvorgabe ab 01.01.2021, sowie den Urlaubsanspruch für das neue Jahr. In allen Ausbaustufen werden die SV-Jahresmeldungen immer beim Monatswechsel von Dezember auf Januar erstellt. |
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Kranken- und Pflegeversicherung: | |
alle Bundesländer (monatlich / jährlich): | 4.837,50 Euro / 58.050,00 Euro |
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (monatlich / jährlich) | 5.362,50 Euro / 64.350,00 Euro |
Renten- und Arbeitslosenversicherung: | |
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): | 7.100,00 Euro / 85.200,00 Euro |
neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): | 6.700,00 Euro / 80.400,00 Euro |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung: | |
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): | 3.290,00 Euro / 39.480,00 Euro |
neue Bundesländer (monatlich / jährlich): | 3.115,00 Euro / 37.380,00 Euro |
Ab dem 01.01.
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2021 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt | 14,60 % / 14,00 % |
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen) | 1.30 % |
Beitragszuschuss AG zur KV | 353,14 Euro |
Rentenversicherung: | 18.60 % |
Arbeitslosenversicherung: | 2,40 % |
Pflegeversicherung: | 3,05 % |
Pflegeversicherung Sachsen: | AGA 1,025 % ANA 2,025 % |
zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben: | 0,25 % |
Insolvenzgeldumlage: | 0,06 % |
Pauschale Krankenversicherung: | 13,00 % |
Pauschale Rentenversicherung: | 15,00 % |
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % |
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % |
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): | 2,00 % |
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: | 450,00 Euro |
monatliche Geringverdienergrenze: | 325,00 Euro |
Übergangsbereich | zwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro |
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt: | mind. 175,00 Euro |
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