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Eine detaillierte Beschreibung zu den Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss (inklusive Checkliste) stellen wir Ihnen im Download-Center unseres Service-Portals zur Verfügung. Die Beschreibung finden Sie in diesem Bereich unter dem Titel: "LOHN 2020 - Jahresabschluss: Vorbereitung und Durchführung allgemein" (Bereich Funktionsbeschreibungen)Ihnen in der Hilfe unter Jahresabschluss Lohn zur Verfügung. Ein Ausdruck des Dokumentes kann hilfreich sein.

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  • Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember erneut prüfen.
  • Ggf. Nettolohnberechnung durchführen: Dies ist nur erforderlich, wenn das Update für die Jahresaktualisierung nach dem Jahresabschluss 2020 durchgeführt wurde. In diesem Falle werden die SV-Meldungen durch die Nettolohnberechnung erstellt.
  • Sozialversicherungs- und Unfallversicherungs-Meldungen versenden.
  • Druck der SV- und UV-Meldungen für die Mitarbeiter. 
  • Lohnsteuerbescheinigungen erstellen und versenden.
  • Mitarbeiter-Stammdaten auf Richtigkeit sowie Urlaubsanspruch für das neue Jahr prüfen.
  • Einzugsstellen-Stammdaten prüfen und gegebenenfalls Zusatzbeitrag hinterlegen.
  • Lohnartenstammdaten prüfen.
  • Weitere Punkte wichtige Punkte finden Sie auch im microtech Service-Portal - "LOHN 2020 - Jahresabschluss: Vorbereitung und Durchführung allgemein" (Bereich Funktionsbeschreibungen)Artikel: Jahresabschluss Lohn.


Note
titleBeachten Sie:

Überprüfen Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter auf die Richtigkeit der neuen Abrechnungsvorgabe ab 01.01.2021, sowie den Urlaubsanspruch für das neue Jahr. In allen Ausbaustufen werden die SV-Jahresmeldungen immer beim Monatswechsel von Dezember auf Januar erstellt.

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Kranken- und Pflegeversicherung:
alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 4.837,50 Euro / 58.050,00 Euro
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (monatlich / jährlich)5.362,50 Euro / 64.350,00 Euro


Renten- und Arbeitslosenversicherung:
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 7.100,00 Euro / 85.200,00 Euro
neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): 6.700,00 Euro / 80.400,00 Euro


Bezugsgröße in der Sozialversicherung:
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.290,00 Euro / 39.480,00 Euro
neue Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.115,00 Euro / 37.380,00 Euro


Ab dem 01.01.

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2021 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:



Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt

14,60 % / 14,00 %

durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen)

1.30 %

Beitragszuschuss AG zur KV

353,14 Euro

Rentenversicherung: 18.60 %
Arbeitslosenversicherung:2,40 %
Pflegeversicherung:3,05 %
Pflegeversicherung Sachsen:

AGA 1,025 %

ANA 2,025 %

zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben: 0,25 %
Insolvenzgeldumlage: 0,06 %
Pauschale Krankenversicherung: 13,00 %
Pauschale Rentenversicherung: 15,00 %
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): 2,00 %
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: 450,00 Euro
monatliche Geringverdienergrenze: 325,00 Euro
Übergangsbereichzwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro


Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt:mind. 175,00 Euro

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