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Anfang Dezember 2020 stellen wir mit Programmversion build 6393 den ersten Teil der Jahresaktualisierung zur Verfügung. Mit dieser sind - unter Berücksichtigung der aktuell bekannten Werte - bereits Abrechnungen für das neue Jahr möglich. Im ersten Teil der Jahresaktualisierung sind die neuen Sozialversicherungswerte sowie der steuerliche Programmablaufplan enthalten. Die vollumfängliche Jahresaktualisierung, inklusive aller neuen Formulare und Funktionen, steht Anfang Januar zur Verfügung.

Informationen zum ersten und später auch zum zweiten Teil der Jahresaktualisierung finden sich in unserer Online-Hilfe: http://hilfe.microtech.de/go/jahresaktualisierungDieser Artikel Sie in diesem Artikel. Dieser Beitrag wird regelmäßig ergänzt und erweitert.

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Ab 01.01.2021 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:



Kranken- und Pflegeversicherung:
alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 4.837,50 Euro / 58.050,00 Euro
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (monatlich / jährlich)5.362,50 Euro / 64.350,00 Euro


Renten- und Arbeitslosenversicherung:
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 7.100,00 Euro / 85.200,00 Euro
neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): 6.700,00 Euro / 80.400,00 Euro


Bezugsgröße in der Sozialversicherung:
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.290,00 Euro / 39.480,00 Euro
neue Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.115,00 Euro / 37.380,00 Euro


Ab dem 01.01.2020 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:



Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt

14,60 % / 14,00 %

durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen)

1.30 %

Beitragszuschuss AG zur KV

353,14 Euro

Rentenversicherung: 18.60 %
Arbeitslosenversicherung:2,40 %
Pflegeversicherung:3,05 %
Pflegeversicherung Sachsen:

AGA 1,025 %

ANA 2,025 %

zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben: 0,25 %
Insolvenzgeldumlage: 0,06 %
Pauschale Krankenversicherung: 13,00 %
Pauschale Rentenversicherung: 15,00 %
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): 2,00 %
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: 450,00 Euro
monatliche Geringverdienergrenze: 325,00 Euro
Übergangsbereichzwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro


Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt:mind. 175,00 Euro


1.3. Veränderungen bei der Freigrenze zum Solidaritätszuschlag

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