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Auf diesem Datenblatt wird die Einzugsstelle für die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, bei welcher der Mitarbeiter versichert ist, die Vorgaben für eine freiwillige oder private Krankenversicherung und die Arbeitnehmerumlage hinterlegt. Die Einzugsstellen selbst werden über den Bereich STAMMDATEN - EINZUGSSTELLEN definiert. 

Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge 

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Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ab 01.01.2006 werden die Angaben zur Umlage nicht mehr bei den einzelnen Mitarbeitern hinterlegt. Die notwendigen Angaben hinterlegen Sie unter: Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - Register: "weitere Vorgaben" - Eintrag: Vorgabe für Umlagepflicht (gültig ab 01.01.2006). Die Beitragssätze hinterlegen Sie in den Stammdaten der einzelnen Einzugsstellen über das Register: "Beitragssätze"

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